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Zum Werk:
Dieser Standardkommentar zum Börsengesetz (so der bisherige Titel) erscheint jetzt in 3. Auflage in wesentlich erweiterter Form als Kommentar zum gesamten Kapitalmarktrecht.
Aus dem Inhalt:
Kommentiert werden:
- Börsengesetz
- Börsenzulassungs-Verordnung
- Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz
- Verkaufsprospekt-Verordnung
- Wertpapierhandelsgesetz
- Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Zur Neuauflage:
Das Kapitalmarktrecht hat sich zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt, das in jüngster Zeit ungewöhnlich intensiv erweitert und
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Produktbeschreibung
Zum Werk:
Dieser Standardkommentar zum Börsengesetz (so der bisherige Titel) erscheint jetzt in 3. Auflage in wesentlich erweiterter Form als Kommentar zum gesamten Kapitalmarktrecht.

Aus dem Inhalt:
Kommentiert werden:
- Börsengesetz
- Börsenzulassungs-Verordnung
- Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz
- Verkaufsprospekt-Verordnung
- Wertpapierhandelsgesetz
- Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Zur Neuauflage:
Das Kapitalmarktrecht hat sich zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt, das in jüngster Zeit ungewöhnlich intensiv erweitert und modernisiert wurde (zuletzt etwa durch die Neuregelung der Finanzdienstleistungsaufsicht, das neue WpÜG und das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz).
Ad-hoc-Publizität, Kursmanipulationsverbot, Regelungen der Finanztermingeschäfte und Übernahmen börsennotierter Unternehmen sind nur Beispiele für aktuelle, außerhalb des Börsengesetzes geregelte Probleme.
Das Gemenge aus verwaltungsrechtlichen, privatrechtlichen, prozessualen und strafrechtlichen Bestimmungen lässt sich nur schwer in herkömmliche Kategorien einfügen. Es bezweckt zugleich die Ordnung des Kapitalmarkts, den Handel mit Wertpapieren und den Anlegerschutz.
Der Kommentar ist eine unentbehrliche Hilfe in diesem schwierigen Bereich. Er bietet der Praxis ausgewogene Lösungen im Interessenkonflikt zwischen Kapitalmarktordnung und Individualrecht.
Autorenporträt
Die Autoren sind ausgewiesene Vertreter des Börsenwesens und der Bankpraxis wie auch der Wissenschaft: RA Dr. Heiko Beck, Chefjustitiar der Deka Bank, Deutsche Girozentrale; RA Dr. Anna Heidelbach, Syndikus der DZ Bank AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank; Prof. Dr. Ulrich Noack, Universität Düsseldorf; Prof. Dr. Eberhard Schwark (zugleich Herausgeber), Humboldt-Universität zu Berlin; Prof. Dr. Daniel Zimmer, Universität Bonn.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 20.09.2004

Auf und ab
Neue Gesetze für Anleger

Eberhard Schwark (Herausgeber): Kapitalmarktrechts-Kommentar. Verlag C. H. Beck, München 2004, 1998 Seiten, 148 Euro.

Das Auf und Ab an den Börsen hat auch den Gesetzgeber beflügelt: Mit dem Kapitalmarktrecht ist in den vergangenen Jahren ein weitgehend neues Rechtsgebiet entstanden. Es ergänzt und überlagert das hergebrachte Aktienrecht. Noch immer ist dagegen das Angebot an einschlägiger Fachliteratur erstaunlich dünn. Um so erfreulicher ist es, daß der Berliner Rechtswissenschaftler Eberhard Schwark einen Kommentar herausgebracht hat, der nun auch das Wertpapierhandelsgesetz, das Übernahmegesetz, das Verkaufsprospektgesetz sowie zwei andere Regelwerke erläutert. Schwark hat neben zwei weiteren Juraprofessoren zwei Rechtspraktiker mit Bank- und Börsenerfahrung als Mitautoren gewonnen. Eingearbeitet sind beispielsweise die tiefgreifenden Änderungen in zahlreichen der besprochenen Vorschriften durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz, die den Anlegerschutz stärken sollen. Berücksichtigt wurden auch die Erfahrungen mit den ersten Strafprozessen nach Bilanzskandalen am mittlerweile eingestellten Börsensegment "Neuer Markt". Daß nationale Regeln gerade im Finanzgewerbe mittlerweile vielfach nur noch Ausführungsbestimmungen zu Richtlinien der Europäischen Union sind, machen die gründlichen Vorbemerkungen zur Entstehungs- und Reformgeschichte einzelner Gesetze deutlich. Die Regelungswut des europäischen Gesetzgebers ist noch gewachsen, seit er eine Flut von Detailvorschriften durch Verwaltungsgremien - im sogenannten KomitologieVerfahren - verabschieden läßt. Der Leser wird daher damit leben müssen, daß manche der Kommentierungen nicht lange Bestand haben werden. So stehen weitere Reglementierungen von Wertpapierdienstleistern ins Haus.

JOACHIM JAHN

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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