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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Theorie und Praxis des Völkerrechts in Mittelalter und Früher Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Geisel, Geiselnahme, Geiselschaft, Vergeiselung, Personalpfand, Pfandknechtschaft, Einlager, Kriegsgeisel, Geiselvertrag, Beuterecht. - Im Gesamtkontext der frühen Völkerrechtsausprägungen nimmt das Rechtsinstitut der Geiselschaft als Bestandteil der persönlichen Haftungsformen des Mittelalters eine herausragende Stellung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Theorie und Praxis des Völkerrechts in Mittelalter und Früher Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Geisel, Geiselnahme, Geiselschaft, Vergeiselung, Personalpfand, Pfandknechtschaft, Einlager, Kriegsgeisel, Geiselvertrag, Beuterecht. - Im Gesamtkontext der frühen Völkerrechtsausprägungen nimmt das Rechtsinstitut der Geiselschaft als Bestandteil der persönlichen Haftungsformen des Mittelalters eine herausragende Stellung ein. Dies liegt zum einen an der maximalen Offenbarung der Geisel gegenüber ihrem Herren, unter Umständen mit dem äußersten zu haften, was ein Mensch zu geben vermag, nämlich seinem Leben und seiner körperlichen Unversehrtheit. Eine andere Besonderheit besteht in der rechtsgeschichtlichen Entwicklung dieser Sicherungsform. Ihre Ursprünge reichen erwiesener Maßen bis weit in die Zeit vor der Antike zurück und sind als eine Urform der Absicherung vor Verlust, im frühen Rechtsverkehr vieler Kulturkreise festzustellen. An den verschiedenen Ausprägungen im Umgang mit Geiseln sind spätestens seit dem Mittelalter Entwicklungen zu den modernen Formen der Haftung und des Schuldrechts nachvollziehbar. Hierbei wird die immer weiter fortschreitende rechtliche Abstraktion der ursprünglich unmittelbaren persönlichen Verantwortung des einzelnen deutlich.Dem methodischen Vorgehen dieser Arbeit liegt ein begriffsgeschichtlicher Ansatz zugrunde. Die zeitliche Eingrenzung des bearbeiteten Bereiches ist nicht ausschließlich auf das Mittelalter beschränkt, sondern erstreckt aus klärendem Anlass bis in die Neuzeit und vereinzelt sogar bis in Bereiche der aktuellen internationalen Völkerrechtssituation. Die themenbezogen umfangreichsten Quellen von de Victoria, Grotius und Vattel, welche innerhalb ihrer völkerrechtlichen Ausführungen auch intensiv das Thema der Geiselschaft behandeln, stammen ihrerseits aus der (frühen) Neuzeit. Diese Theoretiker und insbesondere Grotius bauen ihr thesenartiges Diskussionskonzept fast ausschließlich auf beispielhaften Ereignissen der Vergangenheit auf. Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass diese Erörterungen trotz der mittelalterlichen und häufig antiken Heranziehungen, zwangsläufig eine bereits neuzeitliche Sichtweise widerspiegeln. Die jüngsten Untersuchungen zum Thema der Entwicklung von persönlichen Sicherheiten, welche die Geiselschaft als einen Teilbereich mitbehandeln, stammen größtenteils aus dem Spektrum der Rechtswissenschaft. An den in diesem Zusammenhang geführten rechtstheoretischen Kontroversen, insbesondere über den Ursprung der Bürgschaft, soll sich die vorliegende Arbeit jedoch nicht beteiligen.