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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,3, Bergische Universität Wuppertal, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ottonen hatten einen überragenden Anteil am geschichtlichen Wandel einer Epoche. Nach dem allmählichen, sich Fortschleichenden Zerfall des fränkischen Großreiches besiegelte die Königserhebung Heinrichs - der zuvor bereits von dem karolingischen König Konrad I. designiert worden war - im Jahre 919 das Ende der karolingischen Königsdynastie. Es war aber nicht alleinig ein Wechsel in der Dynastie zugunsten der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,3, Bergische Universität Wuppertal, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ottonen hatten einen überragenden Anteil am geschichtlichen Wandel einer Epoche. Nach dem allmählichen, sich Fortschleichenden Zerfall des fränkischen Großreiches besiegelte die Königserhebung Heinrichs - der zuvor bereits von dem karolingischen König Konrad I. designiert worden war - im Jahre 919 das Ende der karolingischen Königsdynastie. Es war aber nicht alleinig ein Wechsel in der Dynastie zugunsten der Ottonen, sondern auch zugleich die Abkehr von dem fränkischen Prinzip der dynastischen Erbteilung, die unter anderem entscheidend für den Untergang des fränkischen Großreiches gewesen war. Durch die bisherige Aufteilung des Reiches unter allen legitimen Söhnen eines Königs war das ehemalige fränkische Großreich zunehmend zersplittert und dadurch auch seiner gebündelten Macht beraubt. Seit Heinrich dem I. herrschte nunmehr die Individualsukzession im Königsamt vor.In dem Deutschen Reich des 10. Jahrhunderts bilden "...volkstümliche Rechtsformen..." , die ihren Ursprung aus dem Wahlverhalten der Germanen beziehen, die geschichtliche Grundlage bei der Wahl des Deutschen Königs. Bei den Germanen galten die jeweiligen Fürsten als Repräsentanten und "Sprachrohre" der einzelnen Stämme, die den Willen der gesamten Stammesangehörigen kundtaten und gegebenenfalls auf ein gemeinsames Oberhaupt übertrugen. Hieraus resultierend spricht man im Mittelalter von einer durch die Fürsten erfolgenden Volkswahl, da die einzelnen Fürsten Vertreter der gesamten Bevölkerung eines Reiches sind. Jedoch ist der Begriff der Volkswahl hierbei nicht in dem heutigen demokratischen Verständnis auszulegen.