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Begleitet von kritischer Berichterstattung in den Medien und kontroversen Debatten in Fachkreisen ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 8. August 2006 in Kraft getreten und mittlerweile durch das am 9. Oktober
vom Bundestag verabschiedete Änderungsgesetz bereits modifiziert worden.
Das Gesetz normiert ein Verbot der Benachteiligung in Beschäftigung und Beruf wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexueller Identität. Es wird sich praktisch auf jede Phase des Arbeitslebens von der Ausschreibung eines
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Produktbeschreibung
Begleitet von kritischer Berichterstattung in den Medien und kontroversen Debatten in Fachkreisen ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 8. August 2006 in Kraft getreten und mittlerweile durch das am 9. Oktober
vom Bundestag verabschiedete Änderungsgesetz bereits modifiziert worden.

Das Gesetz normiert ein Verbot der Benachteiligung in Beschäftigung und Beruf wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexueller Identität. Es wird sich praktisch auf jede Phase des Arbeitslebens von der Ausschreibung eines Arbeitsplatzes bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
auswirken und damit zu einschneidenden Änderungen führen.

Anliegen des neuen Kommentars ist es, dem Rechtsanwender und Praktiker eine zuverlässige Orientierung für den Umgang mit dem neuen Gesetz und den darin enthaltenen zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen zu verschaffen. Die Vorschriften werden knapp, klar verständlich, mit vielen Tipps und Hinweisen und auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten kommentiert.

Das Änderungsgesetz vom 9. Oktober 2006 ist dabei bereits in vollem Umfang berücksichtigt worden!

Inhaltsverzeichnis:
Vorwort. V
Literaturverzeichnis. XI
Abkürzungsverzeichnis. XV

Gesetzestext AGG. 1

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil
§ 1 Ziel des Gesetzes. 21
§ 2 Anwendungsbereich. 45
§ 3 Begriffsbestimmungen. 56
§ 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe. 89
§ 5 Positive Maßnahmen. 93

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung
Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung
§ 6 Persönlicher Anwendungsbereich. 100
§ 7 Benachteiligungsverbot. 107
§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen. 129
§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung. 146
§ 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters. 162

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers
§ 11 Ausschreibung. 181
§ 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers. 204

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten
§ 13 Beschwerderecht. 224
§ 14 Leistungsverweigerungsrecht. 243
§ 15 Entschädigung und Schadensersatz. 253
§ 16 Maßregelungsverbot. 277

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften
§ 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten. 284
§ 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen. 293

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot. 316
§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung. 318
§ 21 Ansprüche. 319

Abschnitt 4
Rechtsschutz
§ 22 Beweislast. 320
§ 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände. 333

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
§ 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse. 338

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle
§ 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes. 339
§ 26 Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. 339
§ 27 Aufgaben. 340
§ 28 Befugnisse. 341
§ 29 Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen. 342
§ 30 Beirat. 342

Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 31 Unabdingbarkeit. 353
§ 32 Schlussbestimmung. 357
§ 33 Übergangsbestimmungen. 359

Anhang
I. Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft. 361
II. Richtlinie des Rates 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. 374
III. Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (Text von Bedeutung für den EWR). 393
IV. Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG). 408
V. Betriebsverfassungsgesetz (Auszug). 417
VI. Bundespersonalvertretungsgesetz (Auszug). 418
VII. Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (Auszug). 419
VIII. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Auszug). 420

Stichwortverzeichnis. 423
Autorenporträt
Dr. Aino Schleusener, Richter am Arbeitsgericht Berlin, derzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet an das BAG,
Dr. Jens Suckow, Richter am Arbeitsgericht Frankfurt/ Oder, derzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet an das BAG,
Dr. Burkhard Voigt, Richter am Arbeitsgericht Braunschweig.
Rezensionen
"Mit über 400 Seiten ist dieser 'Kurzkommentar' angesichts des knappen Gesetzeswortlauts durchaus umfangreich geraten. In ihm stecken reichlich Gesetzgebungshinweise und solide juristische Kommentierungsarbeit dreier wissenschaftlich ausgewiesener Autoren aus der Arbeitsgerichtsbarkeit. So finden sich zur Auslegungshilfe die einschlägigen EU-Richtlinien ebenso im Anhang wie Auszüge aus dem Sozialgesetzbuch IX zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Der Band beschreitet Neuland, und die Autoren tun dies gerne. An Stellen, wo das Gesetz zu praxisrelevanten Fragen schweigt, geben die Autoren dem Leser eigene, auch so kenntlich gemachte Lösungsvorschlage mit auf den Weg. Man muss nicht immer ihrer Meinung sein - für das intellektuelle Sparring sind die Hinweise aber allemal gut geeignet. Der Band besticht durch juristische Präzision bei der Auslegungsarbeit anhand des Gesetzes und vorhandener Rechtsprechung." - Literaturtest