Bärbel Friedemann integriert die Voraussetzungen für die Bildung von Umweltschutzrückstellungen in die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung. Dabei wird der grundlegende Konflikt zwischen bilanzrechtlichem Vorsichtsprinzip einerseits und dem Erfordernis einer hinreichenden Konkretisierung andererseits auch bei Umweltlasten deutlich.
Bärbel Friedemann integriert die Voraussetzungen für die Bildung von Umweltschutzrückstellungen in die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung. Dabei wird der grundlegende Konflikt zwischen bilanzrechtlichem Vorsichtsprinzip einerseits und dem Erfordernis einer hinreichenden Konkretisierung andererseits auch bei Umweltlasten deutlich.
Dr. Bärbel Friedemann war wissenschaftliche Angestellte an der Universität Frankfurt am Main. Sie lehrt an den Fachhochschulen Gießen/Friedberg und Frankfurt am Main.
Inhaltsangabe
- Verbindlichkeiten im Rahmen bilanzrechtlicher Vermögens- und Gewinnermittlung- Rückstellungen für öffentlich-rechtliche Umweltschutzverpflichtungen