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Aufgrund des am 23. Juli 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) müssen sich Bilanzierende sowie deren Berater und Prüfer mit zahlreichen Änderungen des deutschen Bilanzrechts befassen und sich mit der neuen Rechtslage vertraut machen. In diesem Kommentar werden sämtliche durch das BilRUG geänderten Vorschriften erläutert.
Dabei werden folgende Schwerpunkte gesetzt:
- Typisierung der Nutzungsdauer selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte in den Ausnahmefällen, in denen
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Produktbeschreibung
Aufgrund des am 23. Juli 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) müssen sich Bilanzierende sowie deren Berater und Prüfer mit zahlreichen Änderungen des deutschen Bilanzrechts befassen und sich mit der neuen Rechtslage vertraut machen.
In diesem Kommentar werden sämtliche durch das BilRUG geänderten Vorschriften erläutert.

Dabei werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

- Typisierung der Nutzungsdauer selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte in den Ausnahmefällen, in denen deren individuelle Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann
- Befreiung konzernverbundener Unternehmen von Pflichten betreffend Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses
- Neudefinition der Umsatzerlöse
- Ausweitung der Anhangangabepflichten
- Anforderungen an die Aufstellung von Zahlungsberichten durch Unternehmen des Rohstoffsektors
- Erstanwendung des HGB i.d.F. des BilRUG

Die Autoren gehen ausführlich auf die Neuerungen ein und entwickeln Lösungen für den sachgerechten Umgang mit dem geänderten Recht unter Zugrundelegung ihrer Praxiserfahrung.