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Art und Ausmaß des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Unfallversicherung und der privaten Unfallversicherung sind zum Teil sehr unterschiedlich. Wird bei der Begutachtung von Unfall folgen nur das beachtet, was in der gesetzlichen Unfallversiche rung zutreffend ist, obwohl es sich um einen Anspruch an die priva te Unfallversicherung handelt, sind Schwierigkeiten irrfolge man gelnder Kenntnis oder falscher Anwendung vertraglich festgeleg ter Beurteilungsnormen in der privaten Unfallversicherung unver meidlich. Um den Arzt, vor allem den Gutachter, zu unterrichten, wurde 1964, mit einem…mehr

Produktbeschreibung
Art und Ausmaß des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Unfallversicherung und der privaten Unfallversicherung sind zum Teil sehr unterschiedlich. Wird bei der Begutachtung von Unfall folgen nur das beachtet, was in der gesetzlichen Unfallversiche rung zutreffend ist, obwohl es sich um einen Anspruch an die priva te Unfallversicherung handelt, sind Schwierigkeiten irrfolge man gelnder Kenntnis oder falscher Anwendung vertraglich festgeleg ter Beurteilungsnormen in der privaten Unfallversicherung unver meidlich. Um den Arzt, vor allem den Gutachter, zu unterrichten, wurde 1964, mit einem Neudruck 1973, erstmals ein handliches Nachschlagewerk zusammengestellt. Es wurden auch erstmals Ta bellen zur teilweisen Gebrauchsunfähigkeit, was im allgemeinen als "Gliedertaxe" bekannt ist, erstellt. Durch längere Erfahrung haben sich diese Werte gefestigt, auch wenn sie nur als Richtlinien dienen, aber doch einheitliche Kriterien erleichtern. Nicht alle vertraglich festgelegten Bestimmungen der privaten Unfallversicherung wer den kommentiert, nur das behandelt, was speziell den Gutachter interessiert, um so den Charakter des handlichen Nachschlage werkes zu erhalten. Es soll weiterhin dem Gutachter helfen, auch einsichtige wie uneirrsichtige Versicherte über die Lage des Falles aufzuklären. München, im September 1979 Wolfgang Perret VII 1. Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Unfallversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung ist für einen bestimmten Perso nenkreis eine Pflichtversicherung, die private Unfallversicherung ist freiwillig. Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfall versicherung erstreckt sich nur auf Verletzungen bei einem Ar beitsunfall, d. h. einem Unfall bei der versicherten Tätigkeit, auf dem Wege von und zur Arbeit und bei bestimmten Berufskrank heiten.