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In Band 1 "Verantwortlichkeit, Personlichkeit und Erleben" und Band 2 "Das strukturale System der Psychopathologie" der "Beitrage zur Psychopathologie" hat der Verfasser die theoretischen Grundlagen dargelegt, auf denen im nun mehr vorliegenden Band 3 "Die strukturale Psychopathologie in der Praxis der Gerichtspsychiatrie" die Anwendung dieser psychologischen Kenntnisse bei der praktischen Tatigkeit des psychiatrischen Sachverstandigen vor Gericht aufbaut. Mit der Darstellung von Theorie und Praxis der zentralen Probleme der psychiatrischen Begutachtung im Strafrecht bilden die 3 Bande ein ge…mehr

Produktbeschreibung
In Band 1 "Verantwortlichkeit, Personlichkeit und Erleben" und Band 2 "Das strukturale System der Psychopathologie" der "Beitrage zur Psychopathologie" hat der Verfasser die theoretischen Grundlagen dargelegt, auf denen im nun mehr vorliegenden Band 3 "Die strukturale Psychopathologie in der Praxis der Gerichtspsychiatrie" die Anwendung dieser psychologischen Kenntnisse bei der praktischen Tatigkeit des psychiatrischen Sachverstandigen vor Gericht aufbaut. Mit der Darstellung von Theorie und Praxis der zentralen Probleme der psychiatrischen Begutachtung im Strafrecht bilden die 3 Bande ein ge schlossenes Ganzes, sie sind aber so konzipiert, daB jeder Band, auch fUr sich gelesen, verstandlich bleibt. Mit der "Strukturalen Psychopathologie in der Praxis der Gerichtspsychia trie" wendet sich der Verfasser in erster Linie an die psychiatrischen Gutachter selbst, an Richter, Strafverteidiger und Staatsanwalte. Aber uber diesen speziel len Interessentenkreis hinaus wendet sich das Gesamtwerk an alle "Psychowis senschaftler", denn es bietet, insbesondere mit seinem zweiten Band, eine in sich geschlossene Konzeption der Psychopathologie, die weit uber das forensi sche Anwendungsgebiet hinausgeht und fUr die wissenschaftliche Psychiatrie an sich von grundlegender Bedeutung ist. In dem hier vorgelegten dritten Band erlautert der Verfasser zunachst aus seiner Sicht das System des Strafrechts, soweit er dessen Kenntnis als unerlaBli che Voraussetzung fUr sachbezogene gutachtliche Aussagen des psychiatrischen Sachverstandigen ansieht. Eine autonome Entscheidungsfahigkeit des Individu urns wird im Strafrecht als "Schuldfahigkeit" unterstellt, von dieser Vorausset zung mllS der Sachverstandige ausgehen, - mag er sie gut heiBen oder nicht.