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Die Neuauflage dieses Lehrbuchs berücksichtigt die Gesetzesänderungen, die neue Rechtsprechung sowie Literatur und enthält neue Kapitel zu Europarecht und Umweltrecht.Aus Rezensionen zur 3. Auflage: "Das Buch hat sich auf dem Markt zu Recht durchgesetzt. (.) Unverändert ist auch das Anliegen des Buches: es ist für Lernende geschrieben. Es handelt sich um eine vollständige und systematische Darstellung des öffentlichen Baurechts. Diese Rechtsmaterie ist bekanntlich examensrelevant. Fachlich und didaktisch bewegt sich die Darstellung auf hohem Niveau. (.)"Hans-Wolfgang Arndt in Juristische Schulung (Informationen) 2 (1998) S. XLVII…mehr

Produktbeschreibung
Die Neuauflage dieses Lehrbuchs berücksichtigt die Gesetzesänderungen, die neue Rechtsprechung sowie Literatur und enthält neue Kapitel zu Europarecht und Umweltrecht.Aus Rezensionen zur 3. Auflage: "Das Buch hat sich auf dem Markt zu Recht durchgesetzt. (.) Unverändert ist auch das Anliegen des Buches: es ist für Lernende geschrieben. Es handelt sich um eine vollständige und systematische Darstellung des öffentlichen Baurechts. Diese Rechtsmaterie ist bekanntlich examensrelevant. Fachlich und didaktisch bewegt sich die Darstellung auf hohem Niveau. (.)"Hans-Wolfgang Arndt in Juristische Schulung (Informationen) 2 (1998) S. XLVII
Autorenporträt
Franz-Joseph Peine: Geboren 1946; Professor für Öffentliches Recht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder).

Rezensionen
"Wer in der akademischen Lehre gehalten ist, den Studenten das öffentliche Baurecht zu vermitteln, weiß daß diese Materie aus verschiedenen Gründen ... so unübersichtlich geworden ist, daß sie kaum noch an den Mann respektive an die Frau gebracht werden kann. Peine gelingt es gleichwohl durch geschickte Schwerpunktsetzung, durch die deutliche Trennung des allgemein Gültigen vom Sonderrecht ... insbesondere aber durch seine klare Sprache, eine für den Studenten wie für den Rechtsreferendar überschaubare, keinerlei Verwirrung schaffende und dennoch mit Tiefgang ausgestattete Darstellung des öffentlichen Baurechts vorzulegen." Wilfried Erbguth in 'Die öffentliche Verwaltung' (1995)