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Das Lehrbuch behandelt verständlich und übersichtlich die wesentlichen Fragen des öffentlichen Baurechts in Niedersachsen. Es handelt sich um ein kompaktes Werk insbesondere für Studierende und Auszubildende sowie für Fortbildungsteilnehmer/-innen. Zum einen werden ausgewählte bauordnungsrechtliche Begriffe und Regelungen (Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Eingriffsverfügung), zum anderen die Grundzüge des Bauplanungsrechts dargestellt. Es schließt mit Ausführungen zur Bauleitplanung durch die Gemeinde ab. Illustrationen und Schaubilder tragen zu einer lernförderlichen Gestaltung bei.

Produktbeschreibung
Das Lehrbuch behandelt verständlich und übersichtlich die wesentlichen Fragen des öffentlichen Baurechts in Niedersachsen. Es handelt sich um ein kompaktes Werk insbesondere für Studierende und Auszubildende sowie für Fortbildungsteilnehmer/-innen. Zum einen werden ausgewählte bauordnungsrechtliche Begriffe und Regelungen (Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Eingriffsverfügung), zum anderen die Grundzüge des Bauplanungsrechts dargestellt. Es schließt mit Ausführungen zur Bauleitplanung durch die Gemeinde ab. Illustrationen und Schaubilder tragen zu einer lernförderlichen Gestaltung bei.
Autorenporträt
Michael Rotaug, Stadtamtsrat, ist allgemeiner Verwaltungsbeamter der Landeshauptstadt Hannover. Im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung ist er zentral insbesondere für Planungs- und Verfahrensrechtsangelegenheiten zuständig. Seit 1992 ist er zudem Dozent am Niedersächsischen Studien-institut für kommunale Verwaltung e.¿V. und unterrichtet dort im Institutsbereich und im Bereich der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) öffentliches Baurecht. Seit mehr als 20 Jahren nimmt er zudem die Fachkoordination Baurecht wahr und ist damit für die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Fachs und die Qualifizierung der (nebenamt-lichen) Fachlehrer verantwortlich. Dr. Frank Weidner-Toman machte eine Verwaltungsausbildung bei der Bundesanstalt für Arbeit, schloss ein Studium an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Hannover als Diplom-Verwaltungswirt ab und war im Personalamt einer niedersächsischen Stadt als Sachbearbeiter tätig, bevor er Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Kommunalrecht, öffentliches Sachenrecht und mittelbare Staatsverwaltung studierte und das Zweite Juristische Staatsexamen mit dem Wahlfach Verwaltungsrecht ablegte. Seit 2000 lehrt er Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht und hat an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) die Fachkoordination für Allgemeines Verwaltungsrecht und Baurecht inne.