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Within the system for regulating competition, banks assume a special legal position. Since the beginning of the1930's, the German legislator has assumed that the competition among banks exhibits particularities that are branch-specific and thus the freedom of competition of banks must also be regulated branch-specifically. In the course of the past forty years, the legislator has gradually dismantled freedom-restricting special provisions and widened freedom-maintaining provisions. As a result, the freedom of competition of banks is steadily approaching the freedom of competition of other…mehr

Produktbeschreibung
Within the system for regulating competition, banks assume a special legal position. Since the beginning of the1930's, the German legislator has assumed that the competition among banks exhibits particularities that are branch-specific and thus the freedom of competition of banks must also be regulated branch-specifically. In the course of the past forty years, the legislator has gradually dismantled freedom-restricting special provisions and widened freedom-maintaining provisions. As a result, the freedom of competition of banks is steadily approaching the freedom of competition of other businesses again.
Seit Anfang der 30er Jahre des letzten Jahrhunderts war der Wettbewerb der Banken in Deutschland branchenspezifisch reguliert. Ein strenges Bankaufsichtsrecht setzte der geschäftlichen Betätigungsfreiheit von Banken durch Vorgaben zur Werbung, zu Zinsen und Konditionen enge Grenzen. Später gestattete das Kartellrecht den Banken großzügig, den Wettbewerb zwischen ihnen stärker zu beschränken, als dies anderen Unternehmen erlaubt war. Diese branchenspezifische Regulierung wurde dann in beiden Rechtsbereichen schrittweise abgebaut und Europäischem Recht angenähert, das kartellrechtlich nie Ausnahmen für Banken kannte und erst spät vergleichsweise geringfügige branchenspezifische Werbebeschränkungen für Banken forderte.
Vor dem Hintergrund dieser historischen Entwicklung nimmt der vorliegende Band eine Standortbestimmung vor: Es wird untersucht, wie sich die Abschaffung der kartellrechtlichen Ausnahmeregelungen auf die Interpretation der verbliebenen Vorschriften zur Reglementierung von Bankenwerbung auswirkt und welche Konsequenzen sich daraus für deren Verhältnis zum Lauterkeitsrecht ergeben. Auf Grundlage dieser Standortbestimmung wird dann die Rechtmäßigkeit einzelner Formen der Bankenwerbung erörtert, insbesondere solcher, die früher als rechtswidrig angesehen wurden. Außerdem wird untersucht, welche Anforderungen das Kartellrecht nach Wegfall aller Ausnahmeregelungen für Banken durch die 7.GWB-Novelle an die wichtigsten Kooperationsformen der Banken stellt.
Es zeigt sich, dass das Kartellrecht auch ohne Ausnahmeregelungen für Banken keine unüberwindbaren Hindernisse für die Kooperation der Banken aufstellt, dass aber besondere Vorschriften zur Reglementierung der Bankenwerbung weiterhin erforderlich sind, wenngleich ihr Anwendungsbereich heute wesentlich enger zu interpretieren ist als früher.

Autorenporträt
Philipp Massari, Nürnberg.