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Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0, Ruhr-Universität Bochum (Lehrstuhl Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Fälschung von Marken und Produkten lässt sich bis in die Antike belegen. Produktfälscher nutzen den "guten Ruf" bekannter Originalhersteller, indem sie Produkte häufig minderer Qualität herstellen und in Umlauf bringen. Dabei werden auch Produkte nachgemacht, die für Sicherheit und Gesundheit der Nutzer gefährlich sind bzw. sein können.Käufer gefälschter Produkte…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0, Ruhr-Universität Bochum (Lehrstuhl Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Fälschung von Marken und Produkten lässt sich bis in die Antike belegen. Produktfälscher nutzen den "guten Ruf" bekannter Originalhersteller, indem sie Produkte häufig minderer Qualität herstellen und in Umlauf bringen. Dabei werden auch Produkte nachgemacht, die für Sicherheit und Gesundheit der Nutzer gefährlich sind bzw. sein können.Käufer gefälschter Produkte tun dies oft bewusst und nutzen insbesondere den vermeintlichen oder tatsächlichen Preisvorteil des gefälschten Produktes, sie kaufen jedoch als gefährlich eingeschätzte Produkte nicht bewusst. Technische Maßnahmen zur Produktsicherung sollten ergriffen werden, um Konsumenten wirksam vor dem unbewussten Kauf von Fälschungen zu schützen.Die Schäden durch Produktfälscher könnten für Deutschland eine Größenordnung von bis zu 50 Mrd. EUR jährlich betragen.Die möglichen Schäden, denen die Verbraucher ausgesetzt sind, können allenfalls als abstrakte Bedrohung dargestellt werden, da zu wenige konkrete Beispiele vorliegen. Die Gefährdung ist bei gefälschten Medikamenten, Autoersatzteilen und Nahrungsmitteln am höchsten. Accessoires, die meisten Textilien oder Schmuck/Uhren, sowie Datenträger gefährden den Verbraucher nicht oder kaum in seiner Sicherheit bzw. Gesundheit.Die Rechtsinhaber und die Zollverwaltung haben mit der Grenzbeschlagnahme nach der sog. Produktpiraterieverordnung im Rahmen der EU und nach den nationalen Bestimmungen ein wirksames Präventionsmittel an der Hand, um das Inverkehrbringen von Falsifikaten zu erschweren. Daher sollten die Rechtsinhaber die Eintragung des beanspruchten Rechtes in die entsprechenden Register vornehmen.Mit Blick auf die Grenzbeschlagnahmen in Deutschland und der EU der letzten zehn Jahre zeigt sich, dass die rechtlichen Möglichkeiten in steigendem Maße beansprucht werden. Die Zahl der Grenzbeschlagnahmen steigt kontinuierlich. Das Gros der Beschlagnahmen nach Anzahl und Wert erfolgt für Waren, die als für die Konsumenten nicht bis wenig gefährdend gelten müssen, wie Bekleidung oder Accessoires. Bedenklich stimmt die in den vergangenen Jahren zu beobachtende Zunahme bei Medikamenten.Ob eine Verschärfung der Strafnormen das Phänomen "Marken- und Produktpiraterie" in geeigneter Weise bekämpft, ist fraglich. Die vorhandenen Normen reichen grundsätzlich hin.