19,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Erscheint vorauss. 1. Dezember 2026
Melden Sie sich für den Produktalarm an, um über die Verfügbarkeit des Produkts informiert zu werden.

payback
0 °P sammeln
  • Gebundenes Buch

Die Beziehungen des Staates zu seinen politischen Parteien sind komplex und ambivalent.Staat und politische Parteien bedingen einander. Sie sind einerseits Voraussetzung für die Existenz und die Funktion des jeweils anderen. Andererseits haben sie auch das Potential, die Funktionstüchtigkeit des Staates gemessen an den verfassungsrechtlich vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren zu gefährden. Vielfach überlagern sie diese und degradieren verfassungsrechtlich vorgesehene Organe zu Vollstreckern von Entscheidungen, die inhaltlich auf parteipolitischer Ebene getroffen wurden. Am Beispiel…mehr

Produktbeschreibung
Die Beziehungen des Staates zu seinen politischen Parteien sind komplex und ambivalent.Staat und politische Parteien bedingen einander. Sie sind einerseits Voraussetzung für die Existenz und die Funktion des jeweils anderen. Andererseits haben sie auch das Potential, die Funktionstüchtigkeit des Staates gemessen an den verfassungsrechtlich vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren zu gefährden. Vielfach überlagern sie diese und degradieren verfassungsrechtlich vorgesehene Organe zu Vollstreckern von Entscheidungen, die inhaltlich auf parteipolitischer Ebene getroffen wurden. Am Beispiel Österreichs werden sowohl die gegenseitige Bedingtheit als auch die Spannungsverhältnisse zwischen verfassungsrechtlichen Einrichtungen und deren parteipolitischen Überlagerungen aufgezeigt. Von den unterschiedlichen wissenschaftlichen Betrachtungsweisen wird der juristischen der Vorzug gegeben, wenngleich andere nicht zur Gänze ausgeblendet bleiben. Darüber hinaus werden Überlegungen zur Beseitigung bzw. Begrenzung der aufgezeigten Disfunktionalitäten angestellt.
Autorenporträt
Prof. Dr. iur. Georg Lienbacher ist Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien und Richter am österreichischen Verfassungsgerichtshof.