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Durch die fortschreitende wirtschaftliche und politische Integration der Mitgliedstaaten befindet sich die Rechtsordnung der Europäischen Union im fortschreitenden Wandel. Insbesondere mit Blick auf das Europäische Sekundärrecht führt dieser Wandel zu einer stetigen Evolution des Rechts. Für den Rechtsanwender stellt sich daher die Frage, wie mit dem Wandel im systematischen Umfeld des bestehenden Unionsrechts methodisch umzugehen ist. Im Kern der Diskussion der Arbeit steht dabei die grundsätzliche Frage, ob das im Rahmen der fortschreitenden Evolution des Sekundärrechts neu erlassene oder…mehr

Produktbeschreibung
Durch die fortschreitende wirtschaftliche und politische Integration der Mitgliedstaaten befindet sich die Rechtsordnung der Europäischen Union im fortschreitenden Wandel. Insbesondere mit Blick auf das Europäische Sekundärrecht führt dieser Wandel zu einer stetigen Evolution des Rechts. Für den Rechtsanwender stellt sich daher die Frage, wie mit dem Wandel im systematischen Umfeld des bestehenden Unionsrechts methodisch umzugehen ist. Im Kern der Diskussion der Arbeit steht dabei die grundsätzliche Frage, ob das im Rahmen der fortschreitenden Evolution des Sekundärrechts neu erlassene oder abgeänderte Recht auch bei der Anwendung und Auslegung des bereits bestehenden, unverändert gebliebenen Sekundärrechts zu beachten ist. Diese bei der Anwendung des Sekundärrechts zu beachtende methodische Besonderheit, die auch als 'Evolutive Auslegung' des Rechts bezeichnet wird, wird anhand eines Beispiels, dem Wohnsitzgerichtsstand des Geschädigten nach Art. 13 Abs. 2 i.V.m. Art. 11 Abs. 1 lit. b EuGVO, untersucht.
Autorenporträt
Christian Kalusa studied law at the University of Regensburg and was admitted to the German bar in 2011. He specializes in the field of venture capital / M&A. Christian Kalusa is a partner at the international law firm BEITEN BURKHARDT.