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Die zahlreichen Berührungspunkte zwischen Deutschland und Spanien führen zu einer vermehrten Fremdrechtsanwendung durch deutsche Gerichte vor allem in internationalen Verkehrsunfall-, Nachlass- und Immobiliensachen. In der Praxis stellt sich hier regelmäßig die Frage nach der Ersatzfähigkeit außergerichtlicher Anwaltskosten. David Cuenca Pinkert untersucht, welche rechtlichen Grundlagen das spanische Recht für eine Erstattungsfähigkeit dieser Kosten zur Verfügung stellt und geht hierzu ausführlich auf die Prozesskostenerstattung, auf Anspruchsgrundlagen des materiellen Rechts sowie auf die…mehr

Produktbeschreibung
Die zahlreichen Berührungspunkte zwischen Deutschland und Spanien führen zu einer vermehrten Fremdrechtsanwendung durch deutsche Gerichte vor allem in internationalen Verkehrsunfall-, Nachlass- und Immobiliensachen. In der Praxis stellt sich hier regelmäßig die Frage nach der Ersatzfähigkeit außergerichtlicher Anwaltskosten. David Cuenca Pinkert untersucht, welche rechtlichen Grundlagen das spanische Recht für eine Erstattungsfähigkeit dieser Kosten zur Verfügung stellt und geht hierzu ausführlich auf die Prozesskostenerstattung, auf Anspruchsgrundlagen des materiellen Rechts sowie auf die Konkurrenz beider Kostenerstattungssysteme ein. Zugleich zeigt der Autor strukturelle Parallelen zur Ersatzfähigkeit in anderen Europäischen Rechtsordnungen sowie die Vorteile auf, die eine Systematisierung prozessualer und materieller Kostenerstattung bietet. Schließlich plädiert er für einen - de lege lata im spanischen Recht nicht vorgesehenen - Ersatz außergerichtlicher Anwaltskosten nach materiellem Recht.
Autorenporträt
David Cuenca Pinkert, Studium der Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt im internationalen Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht an der Universität zu Köln; 2017 Erste Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht an der Universität zu Köln; 2019 Forschungsaufenthalt an der Università Roma La Sapienza; 2020 Promotion bei Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel; 2020 Masterstudiengang Europäische Rechtslinguistik mit Schwerpunkt Spanisch (Universität zu Köln); Seit 2021 Referendariat am Landgerichtsbezirk Köln.