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Anfang des Jahres 2010 fand eine gravierende Weiterentwicklung im Kündigungsrecht statt. Durch den Europäischen Gerichtshof wurde Paragraph 622 Abs. 2 S. 2 BGB als europarechtswidrig erklärt. Diesbezüglich wird in diesem Buch - unter dem Gliederungspunkt B - ein historischer Überblick über die Entwicklung zu Paragraph 622 BGB von 1940 bis 2010 gegeben. Neben den historischen Aspekten werden die zwei gravierendsten Gerichtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 62,256 und BVerfGE 82,126) näher betrachtet. Im Gliederungspunkt C wird die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen…mehr

Produktbeschreibung
Anfang des Jahres 2010 fand eine gravierende Weiterentwicklung im Kündigungsrecht statt. Durch den Europäischen Gerichtshof wurde Paragraph 622 Abs. 2 S. 2 BGB als europarechtswidrig erklärt. Diesbezüglich wird in diesem Buch - unter dem Gliederungspunkt B - ein historischer Überblick über die Entwicklung zu Paragraph 622 BGB von 1940 bis 2010 gegeben. Neben den historischen Aspekten werden die zwei gravierendsten Gerichtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 62,256 und BVerfGE 82,126) näher betrachtet.
Im Gliederungspunkt C wird die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mit seinem Urteil vom 19. Januar 2010 ( Kücükdeveci -Entscheidung), Aktenzeichen C-555/07, behandelt. Ebenso wird auf die vorausgegangene Richtlinie 2000/78 der Europäischen Gemeinschaft, deren Entstehung und Umsetzung sowie die nachfolgend ergangene wichtige europäische Gerichtsentscheidung eingegangen ( Mangold -Entscheidung, Rs. C-144/04). In diesem Zusammenhang wurden einige Gerichtsentscheidungen der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte, aber auch des Bundesverfassungsgerichts herangezogen, um eine Entscheidungstendenz der nationalen Gerichte bis zum Zeitpunkt der Kücükdeveci -Entscheidung geben zu können.
Um weitreichendere Eindrücke und auch einen Überblick über einzelne Kündigungsschutzregelungen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu bekommen, befasst sich der Gliederungspunkt D beispielhaft mit dem Kündigungsrecht in Frankreich und Österreich. Hierdurch werden die besonderen Regelungen und bestehende Unterschiede zu deutschen Normen herausgestellt.
Ein weiterer Bestandteil - Gliederungspunkt E - dieses Werkes stellt eine von der Autorin initiierte Umfrage in den Handwerksbetrieben des Handwerkskammerbezirks Halle dar. Hieraus wird deutlich werden, ob und inwieweit die Betriebe von der Neuregelung Kenntnis haben und ob es in den einzelnen Fällen bereits zu finanziellen Belastungen gekommen ist, bzw. ob es noch ausstehende Arbeitsgerichtsprozesse diesbezüglich gibt.
Die Kücükdeveci -Entscheidung führte auf europäischer Ebene nicht nur dazu, dass die nationalen Gesetze in Deutschland einer Änderung bedürfen, sondern vielmehr müssen auch die einzelnen Tarifverträge dahingehend abgeändert werden. Hierzu werden im Gliederungspunkt F die für das Handwerk relevanten Tarifverträge näher betrachtet und einer Auslegung hinsichtlich der nicht gesetzeskonformen Passagen zu Paragraph 622 BGB unterzogen. Ferner erfolgt in diesem Buch eine Darstellung von Aussagen ausgewählter Arbeitgeberverbände, wie diese in der Praxis mit der durch den Europäischen Gerichtshof empfohlenen Nichtanwendung von Paragraph 622 Abs. 2 S. 2 BGB bis zur Gesetzesänderung umgehen werden.
Das gesamte Werk wird demzufolge in seinem Grundanliegen einen großen Überblick über die rechtliche Genese des Paragraphen 622 BGB geben, aber zugleich auch die für die Praxis relevanten Auswirkungen dieser europarechtlichen Entscheidung in den Handwerksbetrieben des Kammerbezirks Halle aus Sicht der Autorin vermitteln.
Autorenporträt
Jana Henning wurde 1982 in Halle (Saale) geboren. Nachdem sie ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten erfolgreich absolviert hatte, entschied sich die Autorin ihre fachlichen Qualifikationen im Bereich Recht zu erweitern. Im Jahr 2005 nahm sie sodann das Studium an der Hochschule Anhalt auf. Der Studienschwerpunkt lag während des Bachelor- und auch des Masterstudiums im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Während des gesamten Studiums absolvierte die Autorin kontinuierlich Praktika in unterschiedlichen Rechtsabteilungen und auch Rechtsanwaltskanzleien. Hierdurch gelang es ihr, das erworbene Wissen gut in der Praxis anzuwenden und weitere Erfahrungen zu sammeln.