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Weiterbildung im Arbeitsverhältnis ist kein zentrales Thema der Rechtswissenschaft. Dass Weiterbildung aber im Arbeitsverhältnis einen Platz hat, zeigen Statistiken und nicht selten das Klagen von Arbeitgeberseite über zu hohe Kosten. Doch weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer konnten sich - bis auf einige dargestellte spezielle Regelungen - an Leitlinien orientieren, ob und wie sie Weiterbildung verlangen können. Nach der Verfasserin ist Weiterbildung eine Arbeitsvoraussetzung, für die der Arbeitgeber verantwortlich ist. Auch der Arbeitnehmer muß diese implementieren. Daher ist Weiterbildung…mehr

Produktbeschreibung
Weiterbildung im Arbeitsverhältnis ist kein zentrales Thema der Rechtswissenschaft. Dass Weiterbildung aber im Arbeitsverhältnis einen Platz hat, zeigen Statistiken und nicht selten das Klagen von Arbeitgeberseite über zu hohe Kosten. Doch weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer konnten sich - bis auf einige dargestellte spezielle Regelungen - an Leitlinien orientieren, ob und wie sie Weiterbildung verlangen können.
Nach der Verfasserin ist Weiterbildung eine Arbeitsvoraussetzung, für die der Arbeitgeber verantwortlich ist. Auch der Arbeitnehmer muß diese implementieren. Daher ist Weiterbildung für den Arbeitnehmer eine Nebenleistungsverpflichtung konkretisiert durch das arbeitgeberische Direktionsrecht. Grenzen der Weiterbildungsverpflichtungen bilden verschiedene Kriterien zur inhaltlichen Ausgestaltung.
Weiterbildung wird für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein berechenbarer Faktor der Arbeitswelt. Interessenvertretungen von Arbeitnehmern können Weiterbildungsoffensiven neu aufleben lassen. Weiterbildung ist nicht nur mit dem bisher unerhörten Ruf nach einem einheitlichen Regelungswerk durchsetzbar, sondern auch mit der bisher ungenutzten Ressource Arbeitsverhältnis.