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Die Frage nach der Möglichkeit, aus Wettbewerbsgründen die eigentumsrechtliche Entflechtung eines Unternehmens anzuordnen, beschäftigt die Rechtswissenschaft bereits seit vielen Jahren; erst in jüngerer Vergangenheit hat die Diskussion aber wieder an Bedeutung gewonnen. Grund hierfür war auf der einen Seite, dass auf europäischer Ebene in Erwägung gezogen wird, Wettbewerbsverstößen mittels Anordnung einer eigentumsrechtlichen Entflechtung zu begegnen, sowie auf der anderen Seite, dass der nationale Gesetzgeber Bestrebungen vorgenommen hat, in das GWB eine Entflechtungsregelung aufzunehmen, die…mehr

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Produktbeschreibung
Die Frage nach der Möglichkeit, aus Wettbewerbsgründen die eigentumsrechtliche Entflechtung eines Unternehmens anzuordnen, beschäftigt die Rechtswissenschaft bereits seit vielen Jahren; erst in jüngerer Vergangenheit hat die Diskussion aber wieder an Bedeutung gewonnen. Grund hierfür war auf der einen Seite, dass auf europäischer Ebene in Erwägung gezogen wird, Wettbewerbsverstößen mittels Anordnung einer eigentumsrechtlichen Entflechtung zu begegnen, sowie auf der anderen Seite, dass der nationale Gesetzgeber Bestrebungen vorgenommen hat, in das GWB eine Entflechtungsregelung aufzunehmen, die eine Zerschlagung von marktstarken Unternehmen auch unabhängig von wettbewerbswidrigem Verhalten erlauben soll.

Der Verfasser untersucht die Frage, inwieweit eine Entflechtung auf Grundlage des Art. 7 VO 1/2003 aufgrund eines Verstoßes gegen europäisches Wettbewerbsrecht angeordnet werden kann. Hierzu werden zunächst die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 7 VO 1/2003 unter dem Gesichtspunkt einer Entflechtungsanordnung beleuchtet, wobei der Schwerpunkt hier auf den Begriff der Zuwiderhandlung gelegt wird. Anschließend untersucht der Verfasser eingehend die Rechtsfolgenseite der Vorschrift. Er arbeitet heraus, welchen Arten von Zuwiderhandlungen grundsätzlich mit einer Entflechtungsanordnung begegnet werden könnte und welche Anforderungen an eine solche strukturelle Maßnahme zu stellen sind. Der Verfasser verfolgt in seiner Untersuchung demnach eine strikte Trennung zwischen der Tatbestandsseite und der Rechtsfolgenseite des Art. 7 VO 1/2003. Im Laufe der Untersuchung wird deutlich, dass die rechtsdogmatische Einordnung der Wettbewerbsregeln des AEU-Vertrages als Marktverhaltens-, Marktstruktur- oder Marktergebniskontrolle eine der wesentlichen Kernfragen der Thematik darstellt.