17,95 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 1-2 Wochen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 13, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es darzustellen, warum es zu der Trennung von Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht kam und welche Gründe und Entwicklungen ausschlaggebend sind und waren. In der heutigen Zeit lässt sich eine Angleichung der äußeren Organisation und Arbeitssituation in Verwaltung und Privatwirtschaft feststellen.Im ersten Teil soll herausgearbeitet werden, wie es zur der Trennung dieser Rechtsgebiete kam und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 13, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es darzustellen, warum es zu der Trennung von Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht kam und welche Gründe und Entwicklungen ausschlaggebend sind und waren. In der heutigen Zeit lässt sich eine Angleichung der äußeren Organisation und Arbeitssituation in Verwaltung und Privatwirtschaft feststellen.Im ersten Teil soll herausgearbeitet werden, wie es zur der Trennung dieser Rechtsgebiete kam und welche Ursachen dafür ausschlaggebend waren. Dabei wird besonders auf die Entstehung der jeweiligen Gesetze eingegangen. Anschließend wird versucht, die nach dem gegenwärtigen Recht bestehenden bedeutsamen Unterschiede in den Strukturen von Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht und die Rechte der an der Vertretung Beteiligten durch Vergleich herauszuarbeiten. Ein Schwerpunkt wird dabei auf den Mitbestimmungsrechten und der Institution der Einigungsstelle liegen. Dabei geht es um die Mitbestimmung bezüglich Entscheidungen, die auf der Betriebs- und Dienststellenebene gefällt werden.Diese Rechte gewähren eine Kompetenz der Beschäftigungsseite auf Teilhabe an die Arbeit betreffenden Entwicklungsprozessen, die sonst allein von der öffentlichen bzw. privaten Arbeitgeberseite bestimmt würden.