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In der 13. Auflage des bewährten Standardwerkes kommentieren die Autoren unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung die umfangreiche Novellierung der BauO NRW. Folgende Schwerpunkte sind in der Novelle, die voraussichtlich Ende 2015 in Kraft treten wird, zu erwarten:
Änderungen bei den Genehmigungsverfahren
Anpassung der Brandschutzvorschriften an die MBO
Änderungen der Vorschriften zum barrierefreien Bauen.
Die Autoren: Ministerialrat Dipl.-Ing. Knut Czepuck , Ratingen; Rechtsanwalt Dr. Markus Johlen , Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Köln; Dipl.-Ing. Andreas Plietz ,
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Produktbeschreibung
In der 13. Auflage des bewährten Standardwerkes kommentieren die Autoren unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung die umfangreiche Novellierung der BauO NRW. Folgende Schwerpunkte sind in der Novelle, die voraussichtlich Ende 2015 in Kraft treten wird, zu erwarten:

Änderungen bei den Genehmigungsverfahren

Anpassung der Brandschutzvorschriften an die MBO

Änderungen der Vorschriften zum barrierefreien Bauen.

Die Autoren:
Ministerialrat Dipl.-Ing. Knut Czepuck, Ratingen; Rechtsanwalt Dr. Markus Johlen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Köln; Dipl.-Ing. Andreas Plietz, Dortmund; Dipl.-Verwaltungswirt Gerhard Wenzel, Leverkusen. Unter Mitarbeit von Oberamtsrat Dipl.-Ing. Andreas Pollner, Mülheim/Ruhr.
Das Standardwerk - jetzt zur neuen BauO NRW 2018 !

Die 13. Auflage des Standardwerkes kommentiert die umfangreiche Novellierung der BauO NRW 2018, die zum 01.01.2019 in Kraft tritt.

Außerdem werden alle wichtigen Bezüge zum neuen Regelungssystem der »Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - VV TB« erläutert. Die aus der VV BauO NRW bekannten Konkretisierungen werden auf die aktuelle Bauordnung angepasst.

Ein interdisziplinäres Autorenteam aus Rechtsanwälten, Verwaltungsbeamten und Diplom-Ingenieuren garantiert eine praxisnahe Bearbeitung.

NEU in der 13. Auflage:
Anpassung der Landesbauordnung an die MusterbauordnungHarmonisierung des Abstandsflächenrechts mit anderen BundesländernÄnderungen zur Anforderung an die BarrierefreiheitAnpassung der Vorschriften für vorbeugenden Brandschutz an die MBO, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz des Baustoffes HolzNeuregelung der Vorschriften für Bauprodukte und BauartenNeuregelung der Vorschriften über Kfz-Stellplätze, Fahrradabstellplätze und StellplatzablösungsbeträgeRegelungen zur Beschleunigung des GenehmigungsverfahrensBezugnahme auf die »Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen VV TB«
Die Autoren:
Dr. Markus Johlen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Köln; Dipl.-Verwaltungswirt Gerhard Wenzel, Leverkusen; Wolfgang Hanne, Fachstellenleiter im Bauordnungsamt, Münster, unter Mitarbeit von Frau Dipl.-Ing. Mechtild Bökamp-Gerdemann, Münster; Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser, Frankfurt; Stefan Koch, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Dipl.-Verwaltungswirt, Köln; Dipl.-Ing. Andreas Plum, Aachen.