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Die erfolgsabhängige Aufsichtsratsvergütung ist so alt wie die Aktien¬gesellschaft selbst. Auch wird die Vergütung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern rege diskutiert. Daher überrascht, dass viele praktisch höchst relevante Themen der erfolgsabhängigen Vergütung juristisch ungeklärt, teils sogar unbekannt sind: Wie groß darf der Anteil erfolgsabhängiger Elemente an einer Gesamt-vergütung sein? Welche Bezugs¬größen des Erfolges dürfen gewählt werden? Was gilt im Konzern? Müssen sich variable Anreiz¬setzungen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einer Gesellschaft unterscheiden?…mehr

Produktbeschreibung
Die erfolgsabhängige Aufsichtsratsvergütung ist so alt wie die Aktien¬gesellschaft selbst. Auch wird die Vergütung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern rege diskutiert. Daher überrascht, dass viele praktisch höchst relevante Themen der erfolgsabhängigen Vergütung juristisch ungeklärt, teils sogar unbekannt sind: Wie groß darf der Anteil erfolgsabhängiger Elemente an einer Gesamt-vergütung sein? Welche Bezugs¬größen des Erfolges dürfen gewählt werden? Was gilt im Konzern? Müssen sich variable Anreiz¬setzungen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einer Gesellschaft unterscheiden? Außerdem könnten viele bestehende Regelungen der Aufsichtsratsvergütung gemäß § 113 Abs. 3 AktG nichtig sein; die Reichweite der Norm ist vollkommen unklar. Diese und weitere Fragen der Praxis schlüssig und umfassend zu beantworten, erfordert eine breit angelegte wissenschaftliche Untersuchung. Ökonomische wie rechtsvergleichende Erkenntnisse werden erörtert, stets wird die Vergütungspraxis einbezogen, das vorhandene Schrifttum wird sorgfältig aufgearbeitet und es werden neue Wege aufgezeigt. So wird der für alle Formen der Aufsichtsrats¬ver¬gü¬tung grund¬legende rechtliche Rahmen herausgearbeitet; der Wert des Titels ist nicht auf die erfolgsabhängige Vergütung beschränkt. Wissenschaft und Praxis profitieren außerdem von der Darstellung: Die Untersuchung trennt stets Fragen der Zweckmäßigkeit und solche der rechtlichen Zulässigkeit sowie fundamentale Themen und spezielle Aspekte. So kann der Praktiker auf Einzelfragen einer Vergütungsform gezielt zugreifen, während der Wissenschaftler sich auf grundlegende Überlegungen oder neue Konzepte konzentrieren mag.