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Die Künstlersozialversicherung nimmt eine Sonderstellung im System der sozialen Sicherung der Bundesrepublik Deutschland ein. Selbstständige Künstler und Publizisten müssen - vergleichbar mit abhängig beschäftigten Personen - lediglich die Hälfte der zur Finanzierung erforderlichen Mittel durch eigene Beiträge aufbringen. Der Streit um die Finanzierung entzündet sich vor allem an der von Vermarktern und Verwertern künstlerischer und publizistischer Werke zu zahlenden Künstlersozialabgabe. Das Bundesverfassungsgericht hält die Künstlersozialabgabe in seiner Entscheidung vom 08.04.1987 zwar mit…mehr

Produktbeschreibung
Die Künstlersozialversicherung nimmt eine Sonderstellung im System der sozialen Sicherung der Bundesrepublik Deutschland ein. Selbstständige Künstler und Publizisten müssen - vergleichbar mit abhängig beschäftigten Personen - lediglich die Hälfte der zur Finanzierung erforderlichen Mittel durch eigene Beiträge aufbringen. Der Streit um die Finanzierung entzündet sich vor allem an der von Vermarktern und Verwertern künstlerischer und publizistischer Werke zu zahlenden Künstlersozialabgabe. Das Bundesverfassungsgericht hält die Künstlersozialabgabe in seiner Entscheidung vom 08.04.1987 zwar mit dem Verfassungs- und Sozialversicherungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für vereinbar. Zwischenzeitlich werfen aber vor allem das autonome und das internationale sozialrechtliche Kollisionsrecht Fragen im Zusammenhang mit der Einbeziehung sogenannter Auslandshonorare in die Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe auf. Dieser Problembereich bildet den Hintergrund dieser Untersuchung, wobei die Grundzüge des Künstlersozialversicherungsgesetzes ebenso dargestellt werden wie die einschlägige Rechtsprechung und die rechtswissenschaftliche Diskussion. Schließlich werden rechtstheoretische, aber auch praktische Handlungsoptionen zur Vermeidung der nach Auffassung des Autors rechtswidrigen Behandlung der Auslandshonorare aufgezeigt.
Autorenporträt
Der Autor: Markus Bader wurde 1971 in Heilbronn geboren. Er begann das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg im Jahr 1991. Im Anschluss an das Erste juristische Staatsexamen leistete er von 1996 bis 1998 seinen Referendardienst in Aschaffenburg und Würzburg. Von 1998 bis 2001 war der Autor in einer vorwiegend zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei in Würzburg als Assessor und Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2001 trat er in den höheren bayerischen Justizdienst ein und arbeitete bis 2004 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Seit 2004 ist er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe tätig.