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Das Recht der Unternehmenskennzeichen bietet gegenüber dem Recht der Marken ein eigenes, geschlossenes Schutzsystem.
Das grundlegend überarbeitete und stark erweiterte Werk ist auf dem Stand 1. März 2014. Es bietet dem Praktiker die einzige umfassende Gesamtdarstellung zum Recht der Unternehmenskennzeichen und zum Firmenrecht, die zugleich als Spezialkommentar sowie als Nachschlagewerk dient. Es ist die ausführlichste Darstellung dieses wichtigen Schutzrechts und richtet sich an Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen ebenso wie an Verletzungs- und Registergerichte.
Die Neuauflage trägt
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Produktbeschreibung
Das Recht der Unternehmenskennzeichen bietet gegenüber dem Recht der Marken ein eigenes, geschlossenes Schutzsystem.

Das grundlegend überarbeitete und stark erweiterte Werk ist auf dem Stand 1. März 2014. Es bietet dem Praktiker die einzige umfassende Gesamtdarstellung zum Recht der Unternehmenskennzeichen und zum Firmenrecht, die zugleich als Spezialkommentar sowie als Nachschlagewerk dient. Es ist die ausführlichste Darstellung dieses wichtigen Schutzrechts und richtet sich an Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen ebenso wie an Verletzungs- und Registergerichte.

Die Neuauflage trägt den zahlreichen Entwicklungen der Rechtsprechung, insbesondere der sich mittelbar auf das Unternehmenskennzeichen auswirkende Rechtsprechung des EuGH, Rechnung.

Das Buch ist um eine Darstellung des formellen Firmenrechts ergänzt, soweit es für den Schutz als »Firma« i.S.d. § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG sinnvoll ist. Weiter beinhaltet es eine ausführliche Darstellung der Rechtsfolgen bei Verletzung des Unternehmenskennzeichens und der Schutzschranken. Eine Fülle von Beispielen erleichtert die Benutzung dieses Werks, das die Grundlagen ebenso umfassend behandelt wie die zahlreichen Detailprobleme.

Autorenporträt
Rechtsanwalt Dr. Michael Goldmann, M.C.L. ist Rechtsanwalt in Hamburg.
Rezensionen
Aus den Besprechungen der Vorauflage:

"Mit dem 'Goldmann' verfügen wir über eine exzellente Darstellung des Unternehmenskennzeichenrechts, die aus dem kennzeichenrechtlichen Schrifttum nicht mehr wegzudenken ist und die schon seit der 1. Auflage zu Recht vielfältige Anerkennung nicht zuletzt in der Rechtsprechung des BGH erfahren hat." -- Prof. Dr. Franz Hacker, VorsRiBPatG i.R., in: Mitteilungen 04/06