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Der US-amerikanische sog. Age Discrimination in Employment Act (ADEA) verbietet Arbeitgebern, Arbeitnehmer allein aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters zu benachteiligen. Beruht eine Entscheidung des Arbeitgebers - auch unausgesprochen - auf dem Alter des Arbeitnehmers, so kann dieser gerichtlich die Rücknahme der Entscheidung bzw. Schadensersatz verlangen. Neben Aufbau und Systematik des Gesetzes stellt die Arbeit seine Auslegung durch die Rechtsprechung dar, welche bestrebt ist, dem Gesetz eine spürbare Wirkung zu verschaffen. Zur Gegenüberstellung wird untersucht, ob und in welchen…mehr

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Produktbeschreibung
Der US-amerikanische sog. Age Discrimination in Employment Act (ADEA) verbietet Arbeitgebern, Arbeitnehmer allein aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters zu benachteiligen. Beruht eine Entscheidung des Arbeitgebers - auch unausgesprochen - auf dem Alter des Arbeitnehmers, so kann dieser gerichtlich die Rücknahme der Entscheidung bzw. Schadensersatz verlangen. Neben Aufbau und Systematik des Gesetzes stellt die Arbeit seine Auslegung durch die Rechtsprechung dar, welche bestrebt ist, dem Gesetz eine spürbare Wirkung zu verschaffen. Zur Gegenüberstellung wird untersucht, ob und in welchen Bereichen das deutsche Recht Arbeitnehmern Schutz vor Altersdiskriminierung gewährt. Unerfreulicherweise ist dies bei vielen Arten arbeitgeberseitiger Entscheidungen nicht der Fall. Der auffälligste und einschneidendste Bereich juristischer Billigung von Altersdiskriminierung sind die immer wieder - zuletzt durch Urteil des BAG vom 11.6.1997 - für zulässig erklärten Altersgrenzen.
Rezensionen
"Das besondere Verdienst der Verfasserin liegt darin, daß sie - nach dem Blick auf die Gesetzeslage - das in den USA überragend wichtige prozessuale Umfeld beleuchtet und die Beweisfragen sowie die Verteidigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers ganz in den Vordergrund ihrer Analyse stellt. [...] Indem die Verfasserin die fallrechtlichen und die rechtspolitischen Hintergründe ausleuchtet, gelingt es [...], das Recht der Altersdiskriminierung in den USA so spannend zu präsentieren, daß man die diesem Thema gewidmeten rund 250 Seiten nicht nur mit Gewinn, sondern auch mit großem Genuß liest. [...] Die Verfasserin hat eine ausgezeichnete Arbeit vorgelegt, die zeigt, wie anschaulich und praxisnah Dissertationen sein können. Die Arbeit hat große analytische Kraft, gibt zahlreiche Denkanstöße, und wenn eine rechtsvergleichende Untersuchung so flott formuliert ist, darf sie auch gern über 400 Seiten umfassen. Rechtsvergleichung at its best." Prof. Dr. Abbo Junker, in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, 8/1999