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In diesem Buch werden die Auswirkungen des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes auf die Compliance von Wertpapierdienstleistungsunternehmen untersucht. Der Fokus liegt hierbei auf der rechtlichen Einordnung des von diesen Unternehmen zu bestellenden Compliance-Beauftragten sowie dessen Verortung innerhalb der aktienrechtlichen Kompetenzordnung. Des Weiteren befasst sich die Arbeit mit der Compliance von Emittenten im Rahmen der Möglichkeit zur Selbstbefreiung von der Ad-hoc-Publizitätspflicht nach 15 Abs. 3 WpHG. Neben einer Beleuchtung der einzelnen Tatbestandsmerkmale der Norm wird…mehr

Produktbeschreibung
In diesem Buch werden die Auswirkungen des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes auf die Compliance von Wertpapierdienstleistungsunternehmen untersucht. Der Fokus liegt hierbei auf der rechtlichen Einordnung des von diesen Unternehmen zu bestellenden Compliance-Beauftragten sowie dessen Verortung innerhalb der aktienrechtlichen Kompetenzordnung. Des Weiteren befasst sich die Arbeit mit der Compliance von Emittenten im Rahmen der Möglichkeit zur Selbstbefreiung von der Ad-hoc-Publizitätspflicht nach
15 Abs. 3 WpHG. Neben einer Beleuchtung der einzelnen Tatbestandsmerkmale der Norm wird aufgezeigt, dass die Vorschrift das Geschäftsleiterermessen grundsätzlich zu einer Handlungspflicht hin zur Einrichtung einer dauerhaften Compliance-Organisation verdichtet.
Autorenporträt
Der Autor: Julian A. Harm, geboren 1978 in Hamburg; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg; Erstes juristisches Staatsexamen 2004; seit 2007 Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Hamburg; Promotion an der Bucerius Law School in Hamburg 2008.
Rezensionen
«Insgesamt liegt mit der Dissertation von Harm ein Buch vor, das alle mit Compliance-Fragen Befassten mit Gewinn lesen werden, wenngleich der Nutzen aus der Lektüre verschieden hoch ausfallen wird. Dies hängt nicht nur mit der Grösse des Wertpapierdienstleistungsunternehmens zusammen (der Autor stellt seine Ausführungen ersichtlich auf grosse Institute ab), sondern auch vom vorhandenen Rechtsrahmen und der bestehenden Selbstregulierung. Dem Buch ist jedenfalls eine weite Verbreitung zu wünschen.» (Otto Lucius, ÖBA)