Marktplatzangebote
2 Angebote ab € 57,60 €
  • Gebundenes Buch

Der in der Praxis seit Langem bewährte Kommentar in neuer, bearbeiteter und aktualisierter Auflage. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sind bis April 2018 berücksichtigt. Die praxisbezogenen Erläuterungen der Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes für die Personalvertretungen im Bundesdienst und in den Ländern sind um detaillierte Hinweise auf die vergleichbaren Bestimmungen in allen 16 Landespersonalvertretungsgesetzen ergänzt. Landesrechtliche Besonderheiten und Abweichungen bei den besonders wichtigen organisations- und beteiligungsrechtlichen Regelungen sind…mehr

Produktbeschreibung
Der in der Praxis seit Langem bewährte Kommentar in neuer, bearbeiteter und aktualisierter Auflage. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sind bis April 2018 berücksichtigt. Die praxisbezogenen Erläuterungen der Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes für die Personalvertretungen im Bundesdienst und in den Ländern sind um detaillierte Hinweise auf die vergleichbaren Bestimmungen in allen 16 Landespersonalvertretungsgesetzen ergänzt. Landesrechtliche Besonderheiten und Abweichungen bei den besonders wichtigen organisations- und beteiligungsrechtlichen Regelungen sind hervorgehoben. Tabellarische Übersichten mit ergänzenden Anmerkungen informieren umfassend und detailgenau über die landesgesetzlichen Tatbestände und Formen der Beteiligung.

Darüber hinaus sind erläutert:
- die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
- die Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes über die gemeinsamen Aufgaben von Richterrat und Personalvertretung
- die Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Personalvertretung der Beamten des Bundeseisenbahnvermögens, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind
- die Vorschriften des Postpersonalrechtsgesetzes über die betriebliche Interessenvertretung der Beschäftigten bei den Postnachfolgeunternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG
- das Personalvertretungsrecht bei der Bundeswehr mit dem Soldatinnenund Soldatenbeteiligungsgesetz und dem Kooperationsgesetz der Bundeswehr
- das Betriebsvertretungsrecht bei den Stationierungsstreitkräften der NATO
- die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs
- die Vorschriften des Sozialgesetzbuches II über die Personalvertretung in den Jobcentern, die als gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und einer Kommune organisiert sind

Autoren:
Lothar Altvater, Assessor jur., ehem. Referatsleiter in der ÖTV-Hauptverwaltung in Stuttgart
Dr. Eberhard Baden, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Bonn
Sebastian Baunack, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Peter Berg, Rechtsanwalt in Düsseldorf, bis April 2017 Justiziar der Landesbezirksleitung NRW der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Martina Dierßen, Rechtsanwältin, Justiziarin und Leiterin der Rechtsabteilung beim ver.di-Landesbezirk Niedersachsen/Bremen
Gunnar Herget, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen
Michael Kröll, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main, verantwortlicher Redakteur der Fachzeitschrift "Der Personalrat"
Dirk Lenders, Rechtsanwalt in St. Augustin
Gerhard Noll, Rechtsanwalt in Wuppertal, Justiziar der ver.di Bildung+Beratung Gem. GmbH
Autorenporträt
Altvater, Lothar
Assessor jur., langjähriger Gewerkschaftssekretär in der ÖTV-Hauptverwaltung in Stuttgart auf den Arbeitsfeldern Personalvertretung, Sozialpolitik, berufliche und gewerkschaftliche Bildung. Mitautor der Kommentare des Bund-Verlages zum BPersVG und zum LPersVG Baden-Württemberg. Seit dem Gründungsjahr 1984 Autor der Zeitschrift »Der Personalrat«.

Baden, Eberhard
Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Bonn. Dozent für "Beamtenrecht" bei der Deutschen-Anwalt-Akademie, der TAW Technische Akademie Wuppertal sowie für Personalvertretungsrecht bei der Fortbildungsakademie des Innenministeriums NRW. Leiter von Seminare und Schulungen. Beiratsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung sowie der Zeitschrift für Gesetzgebung (ZG).