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Schwerpunkt der 20. Auflage der ArbeitnehmerInnenschutzgesetze ist das Deregulierungsgesetz 2017 und das ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz.
Das Ziel dieser beiden Gesetze ist die Entbürokratisierung und Deregulierung im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes. Die Änderungen umfassen Vereinfachungen im Bereich des ASchG, AZG und ARG, MSchG, BäckAG, KA-AZG sowie KJBG und ArbIG, zB Entfall von Aufzeichnungspflichten, Reduktion des administrativen behördlichen Aufwands, Entfall von Arbeitgeber-Meldepflichten.
Eine Novelle zur FK-V, Bühnen-FK-V und SFK-VO ist mit BGBl. II Nr.
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Produktbeschreibung
Schwerpunkt der 20. Auflage der ArbeitnehmerInnenschutzgesetze ist das Deregulierungsgesetz 2017 und das ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz.

Das Ziel dieser beiden Gesetze ist die Entbürokratisierung und Deregulierung im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes. Die Änderungen umfassen Vereinfachungen im Bereich des ASchG, AZG und ARG, MSchG, BäckAG, KA-AZG sowie KJBG und ArbIG, zB Entfall von Aufzeichnungspflichten, Reduktion des administrativen behördlichen Aufwands, Entfall von Arbeitgeber-Meldepflichten.

Eine Novelle zur FK-V, Bühnen-FK-V und SFK-VO ist mit BGBl. II Nr. xx/2017 kundgemacht worden. Mit dieser sind die Anerkennungsbedingungen für im Ausland erworbene Fachkenntnisse an die neuen Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG in der Fassung der Änderungsrichtlinie 2013/55/EU angepasst worden.
Autorenporträt
Herausgeber: Mag. Andrea Lechner-Thomann, LL.M. Juristin und Referentin in der für die Arbeitsinspektion zuständigen Rechtsabteilung des Zentral-Arbeitsinspektorates Mag. Dr. Alexandra Marx Juristin und Abteilungsleiterin im BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz