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Richterliche Rechtspraxis aus wissenssoziologisch-ethnografischer Sicht Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Martin Morlok
Richtende suchen nach angemessenen Deutungen von normativen und sachlichen Erkenntnissen. Ihre Wertungen sind untrennbar mit den Möglichkeiten und Bedingungen des Wissens um die zugrunde liegenden Fälle und Normen verbunden sowie dem weiteren Lauf der sozialen Welt ausgesetzt. Recht weist dabei eine erhebliche sozio-kulturelle, zeitliche und räumliche Plastizität auf und kann trotzdem Bindung und Geltung beanspruchen. Um die so verstandene Rechtspraxis beschreiben zu…mehr

Produktbeschreibung
Richterliche Rechtspraxis aus wissenssoziologisch-ethnografischer Sicht
Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Martin Morlok
Richtende suchen nach angemessenen Deutungen von normativen und sachlichen Erkenntnissen. Ihre Wertungen sind untrennbar mit den Möglichkeiten und Bedingungen des Wissens um die zugrunde liegenden Fälle und Normen verbunden sowie dem weiteren Lauf der sozialen Welt ausgesetzt. Recht weist dabei eine erhebliche sozio-kulturelle, zeitliche und räumliche Plastizität auf und kann trotzdem Bindung und Geltung beanspruchen. Um die so verstandene Rechtspraxis beschreiben zu können, ist eine theoretische und methodische Vorgehensweise erforderlich, welche die Beweglichkeit in der Rechtspraxis mitvollziehen kann. Vor diesem Hintergrund stellt Peter Stegmaier eine handelnssensible Art der erfahrungswissenschaftlichen Rechtspraxisforschung vor. In mehrjähriger ethnografischer Arbeit hat der Autor im Rahmen eines interdisziplinären Forschungsteams Beobachtungen und Interviews zusammengetragen und zu Kategorien verdichtet, die praxisnah und zugleich an Rechtstheorie anschlussfähig sind. Im Fokus liegen sowohl die einzelrichterliche (Re-)Strukturierung von Rechtsfällen als auch das kollektive Aushandeln von Falllösungen, die Nutzung diverser Texte und Arbeitstechniken sowie die Analyse von Fallbearbeitungsverläufen.
Autorenporträt
Peter Stegmaier (Dr. phil.) ist Assistant Professor am Department of Science, Technology, and Policy Studies, School of Managment and Governance an der Universiteit Twente in den Niederlanden und lehrt an der Faculté des Lettres, Sciences Humaines, des Arts et des Sciences de l'Éducation der Université du Luxembourg.
Rezensionen
"Die umfangreiche Arbeit zeichnet auf hohem theoretischen Niveau die Arbeitspraxis des richterlichen Berufsstandes nach, die bisher von soziologischen Untersuchungen nur selten derart intensiv durchdrungen werden konnte." www.socialnet.de, 02.02.2009
"Keine leichte Kost, aber ein Werk, das unsere [der Richter] Tätigkeit rechtswegübergreifend in ihren Grundfesten betrifft." Betrifft JUSTIZ, 109-2012

"Die umfangreiche Arbeit zeichnet auf hohem theoretischen Niveau die Arbeitspraxis des richterlichen Berufsstandes nach, die bisher von soziologischen Untersuchungen nur selten derart intensiv durchdrungen werden konnte." www.socialnet.de, 02.02.2009

"Die Leistung Stegmaiers liegt darin, dass er die Pragmatik richterlichen Handelns sichtbar macht. Der vordergründig kritische Ton, der noch die rollentheoretischen Analysen Lautmanns prägte, ist heute verschwunden. Aber auf dieser Infrastruktur einer realistischen Analyse muss jede ideologie-kritische oder hegemonie-theoretische Analyse aufbauen. Das Buch taugt zum Mehrfachlesen, denn hier spürt man die praktische Komplexität einer Rechtsarbeit, welche nicht einfach auf das Abspulen eines Programms oder das Lesen von Gesetzen reduziert wredn kann." Archiv für Rechts- und Staatsphilosophie, 95/4, 2009

Guido Kirchhoff schreibt in 'betrifft JUSTIZ':
"Das Buchenthält weiter viellnteressantes zur lnteraktion in der Verhandlung und derMelange ausRationalität und Kreativität, Normbindung und Interpretationsmöglichkeiten, die dieRechtsfindung immer wieder spannend und herausfordernd machen. Fazit: Keine leichte Kost, aber ein Werk, das unsereTätigkeit rechtswegübergreifend in ihrenGrundfesten betrifft."

Gregor Kuntze-Kaufhold in der Zeitschrift für Rechtssoziologie:
"Stegmaier stellt die richtige Frage in den Raum: Wennwirwüssten, wie das Rechtfunktioniert, könnten wir uns adäquat übereine Methodenlehre unterhalten. Die Lösung für dieses Problem hat Stegmaier nicht gefunden, aber Material und Deutungen, die auf dem Weg dahin von Bedeutung sein können."

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