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Zwischen dem Untergang des römischen Reichs und dem Auftreten der ersten Häresien zu Beginn des 11. Jahrhunderts soll, so eine weit verbreitete These, die Verfolgung religiöser Delikte keine nennenswerte Rolle gespielt haben. Die aus dieser Zeit überlieferten Vorschriften gegen heidnische und magische Praktiken wurden in der Forschung entweder als leere Tradition interpretiert oder als Quellen für die Erforschung der Volkskultur herangezogen. Die Autorin untersucht, inwieweit die spätantiken Rechtsnormen und die ihnen zugrunde liegenden Prinzipien in frühmittelalterliches kirchliches und…mehr

Produktbeschreibung
Zwischen dem Untergang des römischen Reichs und dem Auftreten der ersten Häresien zu Beginn des 11. Jahrhunderts soll, so eine weit verbreitete These, die Verfolgung religiöser Delikte keine nennenswerte Rolle gespielt haben. Die aus dieser Zeit überlieferten Vorschriften gegen heidnische und magische Praktiken wurden in der Forschung entweder als leere Tradition interpretiert oder als Quellen für die Erforschung der Volkskultur herangezogen. Die Autorin untersucht, inwieweit die spätantiken Rechtsnormen und die ihnen zugrunde liegenden Prinzipien in frühmittelalterliches kirchliches und weltliches Recht, aber auch in die Briefliteratur, die Hagiographie und erzählende Quellen sowie Bußbücher eingingen. Die Untersuchung der Texte zeigt, dass die Vernichtung des Heidentums und die Unterbindung von Sakrilegien nicht als eine Sache der Seelsorge angesehen, sondern in erster Linie als Aufgabe der Herrscher definiert wurde. Die Theoretiker des Übergangs zwischen Spätantike und Mittelalter vermittelten den neuen Mächten auf dem Boden des untergegangenen römischen Reichs diese fundamentale Überzeugung des römischen Kaiserrechts.
Autorenporträt
Die Autorin: Nicole Zeddies, geboren 1964 in Königstein/Ts. Ab 1984 Studium in Frankfurt am Main, 1992 Magister in den Fächern Geschichte, Anglistik und Kunstgeschichte. Von 1992 bis 1994 Stipendiatin des Max-Planck-lnstituts für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main. Von 1994 bis 1995 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Frankfurt am Main, danach vier Jahre als Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachgebiet Geschichte der TU Chemnitz. Ab 1999 Wissenschaftliche Assistentin am Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte der Universität Göttingen. Seit 2001 Projektreferentin der Stiftung Niedersachsen in Hannover.