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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Aktuelle Entwicklungen in der Umwelt- und Energiepolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Hilfe der theoretischen Konzepte radikaler Politikwandel und des Multiple Streams Ansatzes wird der Wandel in der Atompolitik Deutschlands nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima untersucht.Am 11. März 2011 widerlegte die Katastrophe des Kernkraftwerks Fukushima Daiichi auf tragische…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Aktuelle Entwicklungen in der Umwelt- und Energiepolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Hilfe der theoretischen Konzepte radikaler Politikwandel und des Multiple Streams Ansatzes wird der Wandel in der Atompolitik Deutschlands nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima untersucht.Am 11. März 2011 widerlegte die Katastrophe des Kernkraftwerks Fukushima Daiichi auf tragische Weise die Auffassungen vieler der Atomexperten, in einem hochindustrialisierten Lande sei das Restrisiko der Atomenergie beherrschbar. Ein Tsunami setzte die Stromversorgung der Kühlsysteme der Reaktoren außer Kraft, sodass in den Blöcken 1 bis 3 des Atomkraftwerks (AKW) eine Kernschmelze stattfand. Es folgte eine weiträumige Evakuierung der Region um Fukushima, deren Luft, Böden, Wasser und Nahrungsmittel nun auf Jahrzehnte kontaminiert sind (vgl. Hennicke, Hauptstock Rasch 2012: 5). Die japanische Atomaufsichtsbehörde stufte das Unglück nach der internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse als katastrophalen Unfall ein, was den höchstmöglichen Rang darstellt (vgl. METI 2011: 1). Die Schäden liegen nach konservativen Schätzungen bei mindestens 83 Mrd. Dollar. Um die Betreiberfirma TEPCO am Leben zu halten, musste sie verstaatlicht und somit auch der finanzielle Schaden vergemeinschaftet werden (vgl. Hennicke, Hauptstock, Rasch 2012: 5).