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1.1 Die Ausgangsproblematik In der arbeitsmarktpolitischen Diskussion der letzten Jahre wurde und wird immer wieder die Rigidität von Lohnniveau und Lohnstruktur für die Höhe und Persistenz der existierenden Arbeitslosigkeit verantwortlich gemacht. Wurde zu Beginn der 80er Jahre insbesondere das Lohnniveau als mit Vollbeschlljtigung unvereinbar angesehen, so ver schob sich infolge der moderaten Lohnabschlüsse der 80er Jahre der Schwerpunkt der Diskussion auf Aspekte der Lohnflexibilität und Lohnstruktur verbunden mit der daraus resultierenden Forderung nach mehr Lohn(struktur)flexibilisierung…mehr

Produktbeschreibung
1.1 Die Ausgangsproblematik In der arbeitsmarktpolitischen Diskussion der letzten Jahre wurde und wird immer wieder die Rigidität von Lohnniveau und Lohnstruktur für die Höhe und Persistenz der existierenden Arbeitslosigkeit verantwortlich gemacht. Wurde zu Beginn der 80er Jahre insbesondere das Lohnniveau als mit Vollbeschlljtigung unvereinbar angesehen, so ver schob sich infolge der moderaten Lohnabschlüsse der 80er Jahre der Schwerpunkt der Diskussion auf Aspekte der Lohnflexibilität und Lohnstruktur verbunden mit der daraus resultierenden Forderung nach mehr Lohn(struktur)flexibilisierung zur Verringerung der Arbeitslosigkeit. Der Stand der Diskussion findet sich u. a. dokumentiert in Berthold (1987), Hardes (1988), Emmerich et al. (1989) und Suntum (1991). Den institutionellen Anknüpfungspunkt dieser wirtschaftspolitischen Forderungen bildet der auf Industrieebene zwischen der jeweiligen Industriegewerkschaft und dem zuständi gen Arbeitgeberverband ausgehandelte Tariflohn. Die inhärente Verkürzung des 2 "institutionalisierten Klassenkonflikts"l auf das tarifliche Verhandlungssystem und die einseitige Betonung der Markträumungsfunktion des Lohnsatzes haben zur Folge, daß die Gewerkschaften und deren Lohnpolitik als Verursacher der konstatierten Rigiditäten 3 ausgemacht werden Denn schließlich liegen die Flexibilisierungs- und Deregulie rungsforderungen gemäß der unterstellten neoklassischen Theorie (in ihrer einfachsten Version) im natarlichen Interesse der Unternehmer. Dieser Begriff von Theodor Geiger (1949) erlaßt m. E. die historisch gewachsenen und sozial staatlich intendierten Institutionen dauerhafter, auf Kompromiß abzielender Arbeitsbeziehungen treffend.