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Das im deutschen Regierungssystem mächtige Bundesverfassungsgericht wird von der Politikwissenschaft eher selten thematisiert. Verfassungsfragen und -gerichtsentscheidungen gelten hierzulande nahezu ausschließlich als Juristensache. Gegen diese vorherrschende Sicht unterzieht Robert Chr. van Ooyen die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung einer politologischen Analyse, die das hierbei zugrunde liegende Politikverständnis herausarbeitet.
Die zentrale These der Arbeit lautet: Der Begriff des Politischen des Bundesverfassungsgerichts ist der Begriff des Staates, der bis heute in einer
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Produktbeschreibung
Das im deutschen Regierungssystem mächtige Bundesverfassungsgericht wird von der Politikwissenschaft eher selten thematisiert. Verfassungsfragen und -gerichtsentscheidungen gelten hierzulande nahezu ausschließlich als Juristensache. Gegen diese vorherrschende Sicht unterzieht Robert Chr. van Ooyen die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung einer politologischen Analyse, die das hierbei zugrunde liegende Politikverständnis herausarbeitet.

Die zentrale These der Arbeit lautet: Der Begriff des Politischen des Bundesverfassungsgerichts ist der Begriff des Staates, der bis heute in einer demokratietheoretisch problematischen - weil obrigkeitsstaatlichen - Tradition der deutschen Staats- und Verfassungslehre steht.

Der Nachweis erfolgt anhand aktueller Entscheidungen und der Staatslehren ausgewählter Verfassungsrichter. Dabei wird gezeigt, dass der Politikbegriff des Bundesverfassungsgerichts sich auf die direkte Rezeption der höchst einflussreichen Lehren von Schmitt, Smend, Triepel und Leibholz zurückführen lässt. Diese aber haben ihrerseits allesamt antipluralistische »politische Theologie« der »Souveränität« des »Staates« bzw. des »Volkes« betrieben, so dass selbst nach über 50 Jahren das Gericht nicht vollständig zu einem dem Grundgesetz angemessenen politischen Verständnis von Bürger, Verfassung und Gesellschaft durchdringt.
Autorenporträt
Robert Christian van Ooyen, Dr. phil. (Bonn), Studium der Politikwissenschaft und Philosophie sowie des Staats-, Europa- und Völkerrechts in Wien, Duisburg, Bonn und Basel; 1988-89 Postgraduate des Europarats am Institut für internationales Recht der Universität Basel bei Luzius Wildhaber; 1991 Promotion zum Dr. phil. bei Hans-Peter Schwarz; 1992-1995 Dozent an der Fachhochschule des Bundes, Köln und Brühl, Studienbereich Staatsrecht und Politik; 1998-2001 Professor für Politikwissenschaft (Vertretung) an der Universität Duisburg; seit 2001 hauptamtlicher Dozent und Oberregierungsrat an der Fachhochschule des Bundes, Lübeck, Studienbereich Staats- und Gesellschaftswissenschaften; zudem Lehrbeauftragter am Otto-Suhr-Institut der FU Berlin und im Masterstudiengang Politik und Verfassung der TU Dresden; Mitherausgeber des Jahrbuch Öffentliche Sicherheit (JBÖS); Forschungsschwerpunkte: Staatstheorie, Politik und Recht, Öffentliche Sicherheit.
Rezensionen
»Der Verf. ist [...] ein ausgewiesener Kenner der Weimarer Staatsrechtslehre. Die Thesen seiner Untersuchung machen sein Anliegen überaus deutlich: Das BVerfG ist [...] Verweser der antidemokratischen Strömungen der Weimarer Staatsrechtslehre. [...] Die Untersuchung des Verf.s vermag auch wegen ihrer sprachlichen Schärfe - und zuweilen Polemik - zu polarisieren. Unabhängig von der Zustimmungsfähigkeit ihrer Ergebnisse [...] lässt sie ihren Leser bewegt und irritiert zurück. Schon um der Irritation willen ist es ein Gewinn, sie zu lesen.«
Michael Droege, in: Der Staat, 3/2006

»Van Ooyen ist es sehr gut gelungen, einige der Begründungsfiguren des Bundesverfassungsgerichts nachzuzeichnen.«
Klaus Grimmer, in: Politische Vierteljahresschrift, 4/2006