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Vor dem Hintergrund des in Umsetzung europäischer Vorgaben ergangenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geht die Arbeit der Frage nach, ob und inwieweit die bislang im kirchlichen Dienst praktizierte Einstellungs- und Kündigungspraxis sowie die Auferlegung bekenntnisbestimmter Loyalitätsobliegenheiten weiterhin Bestand haben können. Im Mittelpunkt der Darstellung steht eine Analyse der zugunsten der Religionsgemeinschaften geschaffenen Ausnahmeregelung des 9 AGG, die vom Verbot der Ungleichbehandlung wegen der Religion oder Weltanschauung unter den dort normierten Voraussetzungen…mehr

Produktbeschreibung
Vor dem Hintergrund des in Umsetzung europäischer Vorgaben ergangenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geht die Arbeit der Frage nach, ob und inwieweit die bislang im kirchlichen Dienst praktizierte Einstellungs- und Kündigungspraxis sowie die Auferlegung bekenntnisbestimmter Loyalitätsobliegenheiten weiterhin Bestand haben können. Im Mittelpunkt der Darstellung steht eine Analyse der zugunsten der Religionsgemeinschaften geschaffenen Ausnahmeregelung des
9 AGG, die vom Verbot der Ungleichbehandlung wegen der Religion oder Weltanschauung unter den dort normierten Voraussetzungen befreit. Nach einer umfassenden Untersuchung der Europarechts- und Verfassungskonformität der Norm werden die praktischen Auswirkungen des Antidiskriminierungsrechts auf Beschäftigungsverhältnisse im kirchlichen Dienst anhand der einzelnen Stadien des Arbeitsverhältnisses beleuchtet. Dabei kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, dass der deutsche Gesetzgeber mit
9 AGG eine Regelung geschaffen hat, aufgrund derer die Frage nach der Gemeinschaftsrechtsfestigkeit des kirchlichen Arbeitsrechts zugunsten des verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen beantwortet wurde.
Autorenporträt
Die Autorin: Daniela Fink-Jamann, geboren 1978 in Mainz, studierte Rechtwissenschaften an den Universitäten Trier und Bonn. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen 2002 absolvierte sie ihr Referendariat am Oberlandesgericht Koblenz, wo sie 2004 die Zweite juristische Staatsprüfung ablegte. Im Anschluß hieran war sie bis Ende 2006 am Institut für Arbeitsrecht der Universität Bonn als Wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Seit 2007 ist die Autorin Richterin im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln.