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Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd. 1: §§ 1-37
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Zum WerkDer Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, so…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDer Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, so dass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.Band 1 umfasst die ersten beiden Abschnitte des Allgemeinen Teils, also Geltungsbereich, Unterlassen, Irrtum, Schuldunfähigkeit, Versuch, Täterschaft und Teilnahme, Notwehr und Notstand.Vorteile auf einen Blickpräzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literaturpraxisorientierte Lösungsvorschlägewichtige Teile des NebenstrafrechtsZur Neuauflage von Band 1In der 4. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert und dabei insbesondere die neue Literatur und Rechtsprechung ausführlich eingearbeitet. Besonders intensiv wurden die Themenbereiche Vorsatz, Fahrlässigkeit, Irrtum sowie Täterschaft und Teilnahme überarbeitet.ZielgruppeFür Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter, die sich mit Strafrecht befassen.