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Die Bedeutung der DS-GVO ist kaum zu überschätzen. Wer personenbezogene Daten in der EU verarbeitet, ist ihren Regelungen unterworfen. Dies betrifft alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe oder ihres Sitzes innerhalb oder außerhalb der EU, fast alle Behörden und sogar Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten.Dabei ist die DS-GVO vielfach weniger präzise als das bisherige Recht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werfen unzählige Auslegungsfragen auf. Auf die bisherige Rechtsprechung kann nicht ohne weiteres zurückgegriffen werden. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen sind in…mehr

Produktbeschreibung
Die Bedeutung der DS-GVO ist kaum zu überschätzen. Wer personenbezogene Daten in der EU verarbeitet, ist ihren Regelungen unterworfen. Dies betrifft alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe oder ihres Sitzes innerhalb oder außerhalb der EU, fast alle Behörden und sogar Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten.Dabei ist die DS-GVO vielfach weniger präzise als das bisherige Recht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werfen unzählige Auslegungsfragen auf. Auf die bisherige Rechtsprechung kann nicht ohne weiteres zurückgegriffen werden. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen sind in Frage gestellt. Dies alles führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Eine EU-weit einheitliche Auslegung wird erst langfristig durch den EuGH erreicht werden - und das auch nur in Einzelfragen. Bis dahin beanspruchen viele die Deutungshoheit über die DS-GVO. Dies sind mitgliedstaatliche Gesetzgeber, Datenschutzaufsichtsbehörden, Datenschutzbeauftragte, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbände, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, die Europäische Kommission und viele mehr.Von diesem vielstimmigen Chor hebt sich der vorliegende Kommentar dadurch ab, dass er Auslegungsfragen, Wertungswidersprüche und Anwendungsprobleme der DS-GVO offen diskutiert. Er macht praktikable Umsetzungsvorschläge und enthält Argumentationshilfen für die kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Kommentar Datenschutz-Grundverordnung bietet wertvolle Hinweise zu der für die Auslegung wichtigen Entstehungsgeschichte und verschweigt auch nicht Fragen der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit. Ferner berücksichtigt er bereits die aktuelle Rechtslage der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen neuen BDSG-Vorschriften. Diese werden im Kontext mit den relevanten Vorschriften der DS-GVO erläutert.
Autorenporträt
Autoreninfo: Prof. Dr. Sibylle Gierschmann, LL.M. (Duke University), Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Datenschutzauditorin (TÜV),Katharina Schlender, Bundesministerium des Innern, Dr. Rainer Stentzel, Bundesministerium des Innern, Dr. Winfried Veil, Bundesministerium des Innern.Das Herausgeber- und Autorenteam vereint langjährige Erfahrung aus Praxis und Lehre im Bereich des Datenschutzrechts.
Rezensionen
Stimmen zum "Kommentar Datenschutz-Grundverordnung" ZD-Aktuell 2018, 04304 Thomas Kranig ist Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht in Ansbach und Mitglied des Wissenschaftsbeirats der ZD. Sibylle Gierschmann/Katharina Schlender/Rainer Stentzel/Winfried Veil (Hrsg.), Kommentar Datenschutz-Grundverordnung, Köln (Bundesanzeiger Verlag) 2017, ISBN 978-3-8462-0638-6, EUR 149,- Dafür, dass es noch keinerlei praktische Erfahrung mit der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) gibt, beeindruckt dieser Kommentar (wie vereinzelte andere auch) durch einen großen Umfang, der, wie der Mitherausgeber Winfried Veil in seinem Unboxing-Video (Auspackvideo; eine unterhaltsame und für juristische Fachbücher eher ungewöhnliche Marketing-Maßnahme, s. https://www.youtube.com/watch?v=K09lGsaHvHE) erklärte, in der zweiten Auflage noch deutlich gesteigert werden soll. Doch zunächst ein Blick auf die Erstausgabe: Nicht die große Anzahl der Autoren, aber drei von vier der Herausgeber waren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit unmittelbar in den Entstehungsprozess der DS-GVO involviert und haben deshalb einen besonders intensiven Blick auf die Entstehungsgeschichte dieser "Magna Charta" des Datenschutzes für das 21. Jahrhundert. Das merkt man. Wenn man sich in den Kommentar etwas vertieft hat, wird man feststellen, dass die Herausgeber sich auf eine sehr einheitliche Struktur der Kommentierung festgelegt haben. [...] Vom Aufbau wird der Kommentar dadurch sehr berechenbar und erleichtert die Arbeit, wenn man die Meinung der Kommentatoren zu bestimmten Fallgestaltungen bzw. Blickwinkeln auf die Fallgestaltungen sucht. Die Angaben zur Entstehungsgeschichte einzelner Normen sind hilfreich, um besser nachvollziehen zu können, welche Entwicklung die DS-GVO vom Entwurf der Kommission auf dem Weg in das Amtsblatt der Europäischen Union genommen hat und wo und warum auf diesem Weg in manchen Fällen die Konsistenz mit den anderen Normen verloren gegangen ist. Auch der jeweilige Blick auf die bisherigen nationalen Vorgaben ist zur Illustration des Regelungsumfangs der DS-GVO interessant, birgt aber die Gefahr, dass Nutzer des Kommentars in Versuchung geraten, die bisherigen Regelungen des nationalen Rechts als Auslegungshilfe für das neue europäische Recht heranzuziehen, was zu einer klaren Fehlanwendung führen würde. Grundsätzlich gelungen ist die Einbeziehung der Neufassung des BDSG in den Kontext der Kommentierung der DS-GVO. Der Anwender hat damit zur Lösung bestimmter Fälle alle relevanten Rechtsgrundlagen auf einen Blick zusammen. Die offene Diskussion der Anwendungsprobleme, durch die sich dieser Kommentar nach Auffassung der Herausgeber in ihrem Vorwort von anderen unterscheiden soll, findet jedenfalls bei der Bewertung des 4 BDSG eine für den Bundesgesetzgeber sehr wohlwollende Darstellung, die - und damit schließt sich der Kreis - der Mitwirkung der überwiegenden Anzahl der Herausgeber auch an diesem Gesetzgebungsverfahren "geschuldet" sein könnte. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass dieser Kommentar viele gute Anregungen und in der Tat auch hilfreiche Auseinandersetzungen beinhaltet, wie die DS-GVO verstanden und vollzogen werden sollte. [...]…mehr