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Das EU-Parlament hat die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) beschlossen. Damit gilt ab Frühjahr 2018 für ganz Europa ein neues Datenschutzrecht und das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gehört der Vergangenheit an. Aber was bedeutet das für den Datenschutz? Wie sieht der Arbeitnehmerdatenschutz genau aus? Dürfen die Mitgliedsstaaten strengere nationale Regeln erlassen? Wie steht es um das Recht auf Vergessenwerden? Auf alle diese Fragen gibt es hier erste Antworten.Der Kurzkommentar enthält eine Synopse der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung und des bisher geltenden BDSG. Eine…mehr

Produktbeschreibung
Das EU-Parlament hat die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) beschlossen. Damit gilt ab Frühjahr 2018 für ganz Europa ein neues Datenschutzrecht und das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gehört der Vergangenheit an. Aber was bedeutet das für den Datenschutz? Wie sieht der Arbeitnehmerdatenschutz genau aus? Dürfen die Mitgliedsstaaten strengere nationale Regeln erlassen? Wie steht es um das Recht auf Vergessenwerden? Auf alle diese Fragen gibt es hier erste Antworten.Der Kurzkommentar enthält eine Synopse der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung und des bisher geltenden BDSG. Eine einführende Erläuterung vom Datenschutzexperten Peter Wedde erläutert das neue Recht und nimmt vor allem den Arbeitnehmerdatenschutz in den Fokus. Außerdem umfasst der Kommentar die hilfreichen Erwägungsgründe der EU-DSGVO, die den Umgang mit den neuen Rechtsvorschriften erleichtern.Der Autor:Prof. Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung in Eppstein
Autorenporträt
Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Berater der Arbeitnehmer- und Betriebsrätekanzlei Steiner, Mittländer und Fischer in Frankfurt a.M. und wissenschaftlicher Leiter der d+a consulting GbR in Eppstein. Mitglied in den Datenschutzbeiräten der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Bahn AG sowie in der Digitalcourage-Jury für die Vergabe des Big-Brother-Award. Mitherausgeber der im Bund Verlag erscheinenden Kommentare zum BetrVG und zum BDSG sowie Herausgeber des Kompaktkommentars zum Individualarbeitsrecht. Verfasser zahlreicher Beiträge in den Zeitschriften "Arbeitsrecht im Betrieb", "Computer und Arbeit" sowie "Arbeit und Recht". Schwerpunkt seiner langjährigen wissenschaftlichen Arbeit ist u.a. die Bewertung praktischer und rechtlicher Auswirkungen des Einsatzes neuer IT-Anwendungen in der Arbeitswelt.