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Die aktuellen Fälle, Urteile, Erfahrungen aus erster Hand - alles in einem Kommentar!
Zwei Jahre nach seinem Erscheinen stellt der HK DS-GVO/BDSG der Datenschutzpraxis wieder eine topaktuelle Kommentierung zur Verfügung. Anlass für die Neuauflage waren umfangreiche aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und der Aufsichtspraxis, auf die sich die Datenschutzpraxis täglich einstellen muss.
Eine ganz neue Herausforderung für die Datenschutzpraxis stellt die Bekämpfung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie dar. Welche Maßnahmen sind noch datenschutzkonform und welche
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Produktbeschreibung
Die aktuellen Fälle, Urteile, Erfahrungen aus erster Hand - alles in einem Kommentar!

Zwei Jahre nach seinem Erscheinen stellt der HK DS-GVO/BDSG der Datenschutzpraxis wieder eine topaktuelle Kommentierung zur Verfügung. Anlass für die Neuauflage waren umfangreiche aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und der Aufsichtspraxis, auf die sich die Datenschutzpraxis täglich einstellen muss.

Eine ganz neue Herausforderung für die Datenschutzpraxis stellt die Bekämpfung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie dar. Welche Maßnahmen sind noch datenschutzkonform und welche nicht? Ganz konkret gilt diese Frage beispielsweise für die Zulässigkeit einer App zur Ermittlung von Kontakten mit Corona-Infizierten. Hinweise zum Umgang mit diesen schwierigen aktuellen Rechtsfragen enthält der vorliegende Kommentar.

Schwerpunkte der Neuauflage sind:
die neuen Gesetze zum Bereichsspezifischen Datenschutz mit wichtigen Änderungen des BDSG, die aktuelle Rechtsprechung nationaler Gerichte und des EuGH, die für die Praxis bedeutsame Maßstäbe gesetzt hat, verschärfte Sanktionen durch die Datenschutzbehörden und aktuelle Hinweise zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie.
Autorenporträt
Das Autorenteam setzt sich aus ausgewiesenen Experten aus Wissenschaft, Aufsichtsbehörden sowie aus der Beraterschaft zusammen und ist ein Garant für umfassende und ausgewogene Informationen zum neuen Datenschutzrecht. Die Herausgeber: Dr. Rolf Schwartmann, Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht, insbesondere Internationales und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Köln, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht; RA Andreas Jaspers ist Geschäftsführer der GDD; Prof. Dr. Gregor Thüsing ist Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn; Prof. Dr. Dieter Kugelmann ist Professor für Öffentliches Recht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster und Landesbeauftragter für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz.
Rezensionen
Aufgrund der enorm facettenreichen Entwicklungen im Datenschutzrecht bietet das Werk eine so zurzeit wohl kaum auffindbare Aktualität, mit wissenschaftlicher Tiefe und zugleich guten Praxishinweisen, die für jeden Datenschützer einen beachtlichen Mehrwert bieten dürften - insbesondere, weil das Werk vielerorts qualitativ überzeugt.
Laurenz Strassemeyer in: DATENSCHUTZ-BERATER 10/2020

Die hohe praktische Bedeutung des Datenschutzrechts zeigt sich exemplarisch in Ansehung der Corona-Krise (etwa betreffend Videokonferenzen und Corona Apps) und von datenschutzrechtlichen Sanktionsverfahren (mit substaniell gegenüber der vormaligen Rechtslage erhöhten, am Kartellrecht orientierten Sanktionen und einem Bußgeldkonzept der nationalen Datenschutzkonferenz).
Zu beiden Themenkreisen finden sich in dem Kommentarwerk profunde und belastbare Ausführungen zur Datenschutzkonformität und zur Kohärenz im rechtlichen Mehrebenensystem. Die aufgeworfenen Fragen werden ebenso fundiert wie praxisorientiert adressiert, wobei gangbare Lösungen aufgezeigt und pointierte Stellungnahmen vorgenommen werden.
Dem Heidelberger Kommentar gelingt es mit seinem bewährten und erweiterten Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis erneut ganz ausgezeichnet, ein äußerst breites Themenspektrum gut lesbar und leicht zugreifbar aufzubereiten, indem eine umfassende und belastbare Kommentierung des Datenschuzrechts erfolgt. Die Arbeit mit und in dem Buch wird erleichtert durch Vorwort und Nutzungshinweise sowie die übersichtliche Integration der BDSG-Kommentierungen in die einschlägigen Kommentierungen der DS-GVO. Der Kommentar kann auch in seiner 2. Auflage als Standardwerk in neuem Glanz und 400 Seiten zusätzlichem Umfang nicht nur Datenschutzspezialisten empfohlen werden, sondern eignet sich auch und gerade für Leser, die sich der komplexen Materie erst anzunähern suchen oder zu Einzelfragen belastbare Antworten suchen. Für das Werk mit seiner gelungenen Balance zwischen Praxisorientierung und Wissenschaftlichkeit ist nach alledem eine vorbehaltlose Empfehlung zum Kauf und zur Lektüre auszusprechen: Dem Kommentar ist eine große Leserschaft zu wünschen und er sollte in keiner (datenschutz-)rechtlichen Bibliothek fehlen!
Professor Dr. Boris Paal, M.Jur. (Oxford) auf juris.de

Verlässliche und praxisgerechte Antworten gibt die Neuauflage des Heidelberger Kommentars zu DSG-VO/BDSG. Dabei ist er auf dem neuesten Stand - sogar die aktuelle Cookie-Entscheidung des BGH ist hier schon aufbereitet. Besonders Lesenswert sind auch die Ausführungen zu den Sanktionen im Anhang zu Art. 83 DS-GVO, die nicht nur eine Hilfe bei den vielen praktischen Fragen bieten, sondern auch die verfassungsrechtliche Problematik in Hinsicht auf Bußgeldbemessung/Schuldprinzip sowie Meldepflicht/nemo-tenetur-Grundsatz eingehend beleuchten.
Dr. Martin Kessen (BGH) in GDD-Mitteilungen 4/2020

Das Werk beeindruckt durch Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und Praxisbezogenheit. Dem Praktiker wird es durch die gefällige und lesbare Gestaltung der Kapitel erleichtert, sich in diesem umfassenden Werk schnell bestens zurechtzufinden und die gesuchten Informationen zu erhalten. Es sollte in keiner Handbibliothek fehlen.
Dr. Martin Zilkens in Verwaltungsrundschau 2/2020 zur Vorauflage

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