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In den letzten Jahren erlangt neben dem International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia (ICTY) zunehmend auch die nationale Gerichtsbarkeit Bedeutung bei der Verfolgung von zwischen 1992 und 1995 in Bosnien und Herzegowina begangenen Kriegsverbrechen. Die Öffentlichkeit ist jedoch nur in geringem Maße über die Tätigkeit der gerichtlichen Institutionen informiert und steht diesen überwiegend negativ gegenüber. Eine Darstellung der grundlegenden Ziele strafrechtlicher Aufarbeitung, sowie der Situation in Bosnien und Herzegowina, zeigt die dafür verantwortlichen Versäumnisse auf. Diese…mehr

Produktbeschreibung
In den letzten Jahren erlangt neben dem International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia (ICTY) zunehmend auch die nationale Gerichtsbarkeit Bedeutung bei der Verfolgung von zwischen 1992 und 1995 in Bosnien und Herzegowina begangenen Kriegsverbrechen. Die Öffentlichkeit ist jedoch nur in geringem Maße über die Tätigkeit der gerichtlichen Institutionen informiert und steht diesen überwiegend negativ gegenüber. Eine Darstellung der grundlegenden Ziele strafrechtlicher Aufarbeitung, sowie der Situation in Bosnien und Herzegowina, zeigt die dafür verantwortlichen Versäumnisse auf. Diese liegen insbesondere in der verspäteten und unzureichenden Implementierung von Maßnahmen zur Einbindung der Bevölkerung in die strafrechtlichen Prozesse.
Autorenporträt
Die Autorin: Simone Schuller, Diplomstudium der Politikwissenschaft an der Universität Wien; M.A. in Conflict Resolution an der University of Bradford (UK); Forschungsschwerpunkte: Friedens- und Konfliktforschung; Peacekeeping und Peacebuilding; Transitional Justice; Nationalismus und ethnische Konflikte im ehemaligen Jugoslawien.
Rezensionen
«Die Autorin gibt mit ihrem Buch einen guten Überblick über die Tätigkeit des ICTY und der nationalen bosnisch-herzegowinischen Gerichte auf dem Gebiet der Aburteilung von Kriegsverbrechen. Hierbei stellt sie auch die Diskrepanzen, die sich aus der Übernahme der Regeln und der Rechtspraxis des durch den angloamerikanischen Rechtskreis geprägten ICTY ergeben, dar, die oft von der kontinentaleuropäischen Rechtstradition Bosnien und Herzegowinas abweichen.» (Tomislav Pintaric, Südosteuropa 58)