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Über die Tatsache, dass die Sanktionierung von Unternehmen de lege lata über § 30 OWiG nicht zureichend ist, besteht in Wissenschaft und Praxis ein weiter Konsens. Wie jedoch die Sanktionierung von Unternehmen zukünftig geregelt werden soll, wird von den seit den 2010er Jahren existierenden Reformentwürfen unterschiedlich beantwortet. Die Spanne geht von der weiterhin im Ordnungswidrigkeitenrecht angesiedelten Verschärfung des bestehenden Rechts über die Schaffung einer »parastrafrechtlichen Sanktion« bis zur Einführung einer Kriminalstrafe für Unternehmen. Die Arbeit analysiert, ob die…mehr

Produktbeschreibung
Über die Tatsache, dass die Sanktionierung von Unternehmen de lege lata über § 30 OWiG nicht zureichend ist, besteht in Wissenschaft und Praxis ein weiter Konsens. Wie jedoch die Sanktionierung von Unternehmen zukünftig geregelt werden soll, wird von den seit den 2010er Jahren existierenden Reformentwürfen unterschiedlich beantwortet. Die Spanne geht von der weiterhin im Ordnungswidrigkeitenrecht angesiedelten Verschärfung des bestehenden Rechts über die Schaffung einer »parastrafrechtlichen Sanktion« bis zur Einführung einer Kriminalstrafe für Unternehmen. Die Arbeit analysiert, ob die vorgeschlagenen Konzepte den konsentierten Defiziten abhelfen und welche Folgeprobleme sich für das Kriminalstrafrecht in seiner Gänze ergeben können. Als am aussichtsreichsten erachtet die Autorin, die zwischen Ordnungswidrigkeiten- und Kriminalstrafrecht verorteten »Frankfurter Thesen zur Unternehmensverantwortung für Unternehmenskriminalität«, die sie in sechs ausformulierte Vorschriften überführt.
Autorenporträt
Maren Schneider studierte Rechtswissenschaften mit strafrechtlichem Schwerpunkt an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Ihr Studium schloss sie im Jahr 2018 mit der Ersten Juristischen Prüfung ab. Das Rechtsreferendariat absolvierte sie von 2021 bis 2023 am Landgericht Frankfurt am Main. Im Jahr 2023 legte sie die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. Maren Schneider war seit 2018 Doktorandin und wissenschaftliche Hilfskraft und von 2020 bis 2022 wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Herrn Prof. Dr. Matthias Jahn, RiOLG. Im Wintersemester 2021/2022 nahm die Juristische Fakultät ihre Arbeit als Dissertation an.