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Zum WerkKommentierung des Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetzes mit den Änderungen des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (Artikelgesetzes vom 28. März 2020).Der mit dem Gesetz eingeführte Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) dient der Stabilisierung der Wirtschaft in Folge der Coronavirus-Pandemie. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 600 Milliarden Euro stellt er deutschen Unternehmen branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen zur Stärkung ihrer Kapitalbasis und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen bereit. Der WSF richtet sich an…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkKommentierung des Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetzes mit den Änderungen des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (Artikelgesetzes vom 28. März 2020).Der mit dem Gesetz eingeführte Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) dient der Stabilisierung der Wirtschaft in Folge der Coronavirus-Pandemie. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 600 Milliarden Euro stellt er deutschen Unternehmen branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen zur Stärkung ihrer Kapitalbasis und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen bereit. Der WSF richtet sich an Unternehmen der Realwirtschaft, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte.Der WSF sieht zwei Stabilisierungsinstrumente vor (kombinierte Anwendung möglich):Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten einschließlich Kreditlinien, und Kapitalmarktprodukten im Fremdkapitalbereich.Rekapitalisierungen zur direkten Stärkung des Eigenkapitals.Vorteile auf einen Blickals erster Kommentar zum WStFG wird nicht nur der Nutzen für die Zielgruppe/den Leser sehr hoch sein, sondern er wird auch die weitere Entwicklung prägen.der Kommentar gibt Unternehmen und ihren Beratern Hilfestellungen, ob diese berechtigt sind, Staatshilfen nach dem WStFG zu erhalten, wie dies schnell nach den Regelungen des WStBG umgesetzt werden kann und welches die Bedingungen für die Unternehmen sind.auch für die Gesellschafter der Unternehmen, die Staatshilfen beantragen bzw. bereits erhalten haben, gibt der Kommentar wertvolle Hinweise über Ihre Rechte und MöglichkeitenBerücksichtigung der Rechtsverordnungen und der beihilferechtlichen Regelungen zum WSFZielgruppeFür Unternehmensjuristinnen und -juristen; Rechtsanwaltschaft; Steuerberatung; Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, die Unternehmen insbesondere im Bereich Finanzierung, Gesellschaftsrecht und Restrukturierung beraten; Unternehmens- und Finanzierungsberaterinnen und -berater; Finanzdienstleistungsunternehmen.