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Die Arbeit wurde mit dem Hochschulpreis der Rechtsanwaltskammer München an der Universität Passau ausgezeichnet. Anhand dreier exemplarischer Fälle aus dem Bereich der Strafverteidigung beleuchtet der Verfasser die Frage, ob in bestimmten Situationen Schweigerechte von Zeugen im Strafprozess existieren, die weder in der StPO noch in Nebengesetzen normiert sind. Hierbei geht er auf Zeugen ein, die entweder über die Inhalte mit ihren ehemaligen Strafverteidigern oder über die Gesprächsinhalte mit ihren Rechtsanwälten bzw. sogenannten Zeugenbeiständen berichten sollen. In der Ausarbeitung werden…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit wurde mit dem Hochschulpreis der Rechtsanwaltskammer München an der Universität Passau ausgezeichnet.
Anhand dreier exemplarischer Fälle aus dem Bereich der Strafverteidigung beleuchtet der Verfasser die Frage, ob in bestimmten Situationen Schweigerechte von Zeugen im Strafprozess existieren, die weder in der StPO noch in Nebengesetzen normiert sind. Hierbei geht er auf Zeugen ein, die entweder über die Inhalte mit ihren ehemaligen Strafverteidigern oder über die Gesprächsinhalte mit ihren Rechtsanwälten bzw. sogenannten Zeugenbeiständen berichten sollen. In der Ausarbeitung werden die Lösungen auf Grundlage der existenten Ansätze in Rechtsprechung und Literatur entwickelt. Abgelehnt wird in diesem Rahmen die unmittelbare Anwendung des Verfassungsrechts. Vielmehr wird eine Lösung im einfachgesetzlichen Bereich gesucht (§ 68 a StPO). Letzteres auch, wenn sich z.B. der Strafverteidiger strafbar gemacht haben soll.
Autorenporträt
Der Autor: Jens Bosbach, geboren 1974 in Köln, absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften in Köln, Lausanne, Bonn und München. Das Erste und Zweite juristische Staatsexamen legte er in Bayern jeweils mit Prädikatsnote ab. 2007/2008 promovierte er an der Universität Passau. Seit 2004 arbeitet er als Rechtsanwalt und ist seit 2007 auch Fachanwalt für Strafrecht.