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Der seit den Anschlägen des 11. September 2001 geführte Kampf gegen den Terror hat auch dazu geführt, dass der UN-Sicherheitsrat durch rechtsverbindliche Resolutionen in zunehmendem Umfang zur Internationalisierung von Strafrecht beiträgt. Eine kritische Analyse dieser Resolutionen ist dringend angezeigt, da fraglich ist, ob der Sicherheitsrat als hochpolitisches, unrepräsentatives und demokratisch nicht legitimiertes Gremium überhaupt strafrechtliche Maßnahmen erlassen darf.
In seinen Resolutionen 1373 (2001) und 1540 (2004) hat der Sicherheitsrat Gesetzgebungsaktivitäten im Bereich des
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Produktbeschreibung
Der seit den Anschlägen des 11. September 2001 geführte Kampf gegen den Terror hat auch dazu geführt, dass der UN-Sicherheitsrat durch rechtsverbindliche Resolutionen in zunehmendem Umfang zur Internationalisierung von Strafrecht beiträgt. Eine kritische Analyse dieser Resolutionen ist dringend angezeigt, da fraglich ist, ob der Sicherheitsrat als hochpolitisches, unrepräsentatives und demokratisch nicht legitimiertes Gremium überhaupt strafrechtliche Maßnahmen erlassen darf.

In seinen Resolutionen 1373 (2001) und 1540 (2004) hat der Sicherheitsrat Gesetzgebungsaktivitäten im Bereich des Strafrechts entwickelt und erstmals die derzeit 192 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verpflichtet, bestimmte Straftatbestände in ihr nationales Strafrecht aufzunehmen. Darüber hinaus verhängt er auch selbst punitive Sanktionen gegen bestimmte Individuen, Gruppen und Organisationen.

Die Autorin geht - nach einer ausführlichen rechtlichen Analyse der Resolutionen - der Frage nach, ob der Sicherheitsrat nach Maßgabe von Kapitel VII UN-Charta überhaupt die Kompetenz für solche Maßnahmen besitzt. Detailliert erörtert wird ebenfalls, ob angesichts der zunehmenden Inanspruchnahme von Hoheitsrechten durch den Sicherheitsrat auch auf internationaler Ebene - und vor allem innerhalb der Vereinten Nationen - eine stärkere demokratische Legitimierung zu fordern ist und wie diese aussehen könnte.
Rezensionen
»Unter den vielen positiven Aspekten dieser Arbeit ist [...] die hervorragende sprachliche Leistung der Verfasserin besonders hervorzuheben, durch die aus einer Pflichtlektüre ein Lesevergnügen wird. Es bleibt zu hoffen, dass die Arbeit den verdienten Eingang in die wissenschaftliche Diskussion um die Weiterentwicklung der Entscheidungsprozesse der Vereinten Nationen finden möge. Die Arbeit kann jedenfalls zur Lektüre uneingeschränkt und wärmstens empfohlen werden.«
Prof. Dr. Andreas Peilert, in: Journal der Juristischen Zeitgeschichte, 2/2011