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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 17 Punke - sehr gut, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozeßrecht), Veranstaltung: Seminar zum Wahlfach Strafrechtspflege im Wintersemester 2001 / 02: Computer und Datennetzkriminalität, Sprache: Deutsch, Abstract: Die zunehmend technische Vernetzung von Computern und die damit einhergehende exponentielle Ausbreitung der im Netz verfügbaren Informationen hat das Internet in jüngerer Vergangenheit zu dem Medium des Kommunikationszeitalters gemacht,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 17 Punke - sehr gut, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozeßrecht), Veranstaltung: Seminar zum Wahlfach Strafrechtspflege im Wintersemester 2001 / 02: Computer und Datennetzkriminalität, Sprache: Deutsch, Abstract: Die zunehmend technische Vernetzung von Computern und die damit einhergehende exponentielle Ausbreitung der im Netz verfügbaren Informationen hat das Internet in jüngerer Vergangenheit zu dem Medium des Kommunikationszeitalters gemacht, mit dem der Einzelne sich nicht nur ein nahezu grenzenloses Informationsangebot erschließen sondern auch grenzüberschreitend weltweit kommunizieren kann.1 Dies eröffnet gesellschaftliche und wirtschaftliche Perspektiven von unüberschaubarem Ausmaß, es wirft zugleich bislang rechtlich ungeklärte bzw. umstrittene Fragen auf.2 Die Bedeutung des Internet wird mit der Zunahme von Computern in privaten Haushalten - bei sinkenden Preisen und vereinfachter Bedienbarkeit - künftig weiterhin stetig zunehmen. Allerdings sind mit dieser positiven Entwicklung auch weniger erfreuliche Begleiterscheinungen verbunden, da auch Straftäter die Möglichkeiten erkannt haben, die ihnen das Internet bietet. Das weltweite Datennetz ist ein Bereich, in dem die Einstellung strafbarer Inhalte durch nationale Gesetze nicht effizient verhindert oder geahndet werden kann, was einen nahezu unkontrollierbaren Informationsfluss ermöglicht. Welche strafrechtlichen Probleme hiermit verbunden sind, soll ein jüngst höchstrichterlich entschiedener Fall verdeutlichen.3 [1 Kenntnisse über Begriff, historische Entwicklung und Funktionsweise des Internet werden im Folgenden vorausgesetzt; näher dazu Kienle, Internationales Strafrecht und Straftaten im Internet, Seiten 4 - 27; Lehle, Der Erfolgsbegriff, Seiten 10-15; Römer, Verbreitungs- und Äußerungsdelikte, Seiten 21-36; 2 Sieber JZ 1996, 429; 3 BGH, Urteil v. 12. Dezember 2000 1 StR 184/00, Recherche vom 18.09.01: http://www.caselaw.de/caselaw.dll?DocumentShow&3144&none; s.a. NJW 2001, 624.]

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