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Rechtlicher Geheimnisschutz hat im Hinblick auf Innovationsförderung, Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und volkswirtschaftliches Wachstum insgesamt eine elementare Bedeutung. Insofern stellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schützenswerte Rechtsgüter dar, die mitunter den wesentlichen Vermögenswert eines Unternehmens verkörpern. Während die prinzipielle Schutzwürdigkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf materiell-rechtlicher Ebene vornehmlich durch strafrechtliche Regelungen weitgehend berücksichtigt wird, zeigt sich der zivilprozessuale Schutz hingegen…mehr

Produktbeschreibung
Rechtlicher Geheimnisschutz hat im Hinblick auf Innovationsförderung, Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und volkswirtschaftliches Wachstum insgesamt eine elementare Bedeutung. Insofern stellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schützenswerte Rechtsgüter dar, die mitunter den wesentlichen Vermögenswert eines Unternehmens verkörpern. Während die prinzipielle Schutzwürdigkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf materiell-rechtlicher Ebene vornehmlich durch strafrechtliche Regelungen weitgehend berücksichtigt wird, zeigt sich der zivilprozessuale Schutz hingegen lückenhaft und unzureichend. So bestehen bisher keinerlei gesetzliche Regelungen für Inhaber solcher Geheimnisse, diese in einem Zivilprozess effektiv vor der gegnerischen Prozesspartei zu schützen, ohne prozessuale Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Da aus dieser im Hinblick auf den Geheimnisschutz inter partes bestehenden Regelungslücke ein Konflikt zwischen Geheimnisschutz und Rechtsschutz resultiert, untersucht die Verfasserin, ob es aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich ist, diese Lücke zu schließen und welche Lösungsmöglichkeiten gegebenenfalls sowohl in zivilprozessualer als auch verfassungsrechtlicher Hinsicht zulässig sind.
Autorenporträt
Amina-Viviana Malmström, geboren 1986 in Kiel; 2005 bis 2010 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg; 2010 bis 2012 Promotion an der Universität Hamburg; seit 2012 Rechtsreferendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht.