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Die zentrale Aufgabe des deutschen Strafprozesses besteht in der Ermittlung der materiellen Wahrheit. Gleichzeitig verlangt der Grundsatz der richterlichen Überzeugung für den Fall einer Verurteilung die (persönliche) Gewissheit des Richters in Bezug auf alle entscheidungserheblichen Tatsachen. Vor diesem Hintergrund muss die Tatsache, dass Schätzungen als Mittel der Wahrheitsfindung von der Rechtsprechung in bestimmten Konstellationen des Strafprozesses anerkannt werden, aufhorchen lassen, versteht man doch unter dem Begriff der Schätzung einen Versuch der Annäherung an die Wirklichkeit…mehr

Produktbeschreibung
Die zentrale Aufgabe des deutschen Strafprozesses besteht in der Ermittlung der materiellen Wahrheit. Gleichzeitig verlangt der Grundsatz der richterlichen Überzeugung für den Fall einer Verurteilung die (persönliche) Gewissheit des Richters in Bezug auf alle entscheidungserheblichen Tatsachen. Vor diesem Hintergrund muss die Tatsache, dass Schätzungen als Mittel der Wahrheitsfindung von der Rechtsprechung in bestimmten Konstellationen des Strafprozesses anerkannt werden, aufhorchen lassen, versteht man doch unter dem Begriff der Schätzung einen Versuch der Annäherung an die Wirklichkeit aufgrund von Wahrscheinlichkeitserwägungen. Dies erscheint auf den ersten Blick als unauflösbarer Widerspruch. Der Autor untersucht in seiner grundlegenden Arbeit die Vereinbarkeit dieser Praxis mit den Strukturprinzipien des Strafprozessrechtes. Anders als dies bisher in der Fachdebatte um die Schätzung im Strafprozess der Fall war, wird dabei nicht die Methode der Schätzung, sondern die Natur des zu schätzenden Faktors in den Vordergrund gerückt.
Rezensionen
"ln seiner Dissertation gelingt es Otte durch die Untersuchung von Schlüsselentscheidungendie Grundlagen von Schätzungen im Rahmen der Schuldfeststellung herauszuarbeiten. Insbesondere im Hinblick auf die Abwägung von Schätzungen und prozessualen Prinzipien kann die Dissertation überzeugen. Die in den Schlussausführungen aufgeworfene Betrachtung, dass in Zweifelsfällen der Unschuldsvermutung der Vorrang gebührt, ist überzeugend. Für den mit Schätzungen befassten Leser stellt die Dissertation von Otte eine ideale Lektüre dar, die neben der ausführlichen Darstellung der Rechtsprechung, aber auch der Meinungsstreitigkeiten eine sinnvolle Ergänzung darstellt." Marcus Traut, in: Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., 1/2020