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In bisher verschiedenen verstreuten Publikationen befaßt sich der Autor mit Grenzfällen des Rechts. Das Recht tritt nur dort ein, wo Grenzen zu ziehen sind. Wo es der Grenzen nicht bedarf, hat das Recht nichts zu suchen. Mit der Grenzziehung entstehen neue Grenzen. Das Recht löst Probleme des gesellschaftlichen Zusammenlebens, indem es Grenzen zieht. Doch es erzeugt auch Probleme, indem es Streit darüber entfacht, wo diese Grenzen in der Realität verlaufen, und wo sie eigentlich verlaufen sollten. Auch ein gutes Gesetz, das dem Normalfall gerecht wird, stößt auf Grenzfälle, in denen die…mehr

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Produktbeschreibung
In bisher verschiedenen verstreuten Publikationen befaßt sich der Autor mit Grenzfällen des Rechts. Das Recht tritt nur dort ein, wo Grenzen zu ziehen sind. Wo es der Grenzen nicht bedarf, hat das Recht nichts zu suchen. Mit der Grenzziehung entstehen neue Grenzen. Das Recht löst Probleme des gesellschaftlichen Zusammenlebens, indem es Grenzen zieht. Doch es erzeugt auch Probleme, indem es Streit darüber entfacht, wo diese Grenzen in der Realität verlaufen, und wo sie eigentlich verlaufen sollten. Auch ein gutes Gesetz, das dem Normalfall gerecht wird, stößt auf Grenzfälle, in denen die Grenzen der Möglichkeit des Rechts sichtbar werden. Inhalt: Vorbemerkung: Von der Notwendigkeit der Grenze Grenzlinien: Grundrechte und Demokratie Zeitlicher Anfang des Rechts auf Leben: Der grundrechtliche Status des Embryos Zeitliches Ende des Rechts auf Leben: Grundrechtsschutz nach dem Hirntod Gewissen im Recht Mehr Recht durch weniger Gesetze? Grenzkonflikte: Kunstfreiheit im Streit mit Persönlichkeitsschutz Grundrechtseifer und Amtsvergessenheit - das islamische Kopftuch Widerstand und demokratische Normalität Verfassung ohne Ernstfall: der Rechtsstaat Not kennt Gebot Der Terror und der Staat, dem das Leben lieb ist Grenzübergänge: Die Verfassung als Vaterland Gerechtigkeit: die vorrechtliche Idee des richtigen Rechts Aufhebung der Grenzen: Von der Notwendigkeit zu feiern: die Philosophie des Festes
Autorenporträt
Professor Dr. Dr. h.c. Josef Isensee, geboren 1937, ist ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.