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  • Format: PDF

Das Prinzip gerichtlicher Offenheit, das noch vor kurzem als Fundament rechtsstaatlichen Prozedierens begriffen wurde, ist durch eine Ausweitung diskreter Verfahrensarten und die eruptiven Prozesse der Medialisierung erheblich unter Druck geraten. Aus diesem Grund ist es notwendig, das strafprozessuale Öffentlichkeitsparadigma einer umfassenden Revision zu unterziehen. Einen Schwerpunkt bildet dabei das Verhältnis von Straftheorie und (Medien-)Öffentlichkeit. Nachdem es als gesichert gilt, dass demokratisch organisiertes Miteinander heute elementar auf massenmedial vermittelte Öffentlichkeit…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 3.7MB
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Produktbeschreibung
Das Prinzip gerichtlicher Offenheit, das noch vor kurzem als Fundament rechtsstaatlichen Prozedierens begriffen wurde, ist durch eine Ausweitung diskreter Verfahrensarten und die eruptiven Prozesse der Medialisierung erheblich unter Druck geraten. Aus diesem Grund ist es notwendig, das strafprozessuale Öffentlichkeitsparadigma einer umfassenden Revision zu unterziehen. Einen Schwerpunkt bildet dabei das Verhältnis von Straftheorie und (Medien-)Öffentlichkeit. Nachdem es als gesichert gilt, dass demokratisch organisiertes Miteinander heute elementar auf massenmedial vermittelte Öffentlichkeit angewiesen ist, stellt sich die Frage, ob sich Transparenzforderungen für das Strafverfahren auch aus den vertretenen Straftheorien ergeben. Wo Öffentlichkeit als Medium der Vermittlung von Strafzwecken dient, müssen die besonderen Funktions- und Handlungsbedingungen massenmedialer Kommunikation in die Überlegungen einbezogen werden. Dabei zeigt sich, dass ein Festhalten an einer, auf dem Glauben an eine präzise Steuerung der Menschheit bauenden relativen Strafbegründung kaum gerechtfertigt scheint. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Fakultät für Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg 2018 ausgezeichnet. Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg; 2013 Erste Juristische Staatsprüfung; 2014-16 Stipendiat und Fellow der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law, Hamburg; 2014-17 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg; seit 2016 Referendar beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht; 2017 Promotion.

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