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Die Arbeit setzt sich mit dem Phänomen des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
232, 233 a StGB auseinander. Dabei werden die deutschen Vorschriften in den Kontext zahlreicher internationaler Maßnahmen sowie zur österreichischen und zur schweizerischen Menschenhandelsvorschrift gesetzt. Der Autor geht zunächst ausführlich auf die Frage ein, ob der deutsche Gesetzgeber die internationalen Vorgaben mit dem 37. Strafrechtsänderungsgesetz hinreichend umgesetzt hat. Ferner werden die europäischen Reformen - namentlich die Europaratskonvention und die Richtlinie 2011/36/EU -…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit setzt sich mit dem Phänomen des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung

232, 233 a StGB auseinander. Dabei werden die deutschen Vorschriften in den Kontext zahlreicher internationaler Maßnahmen sowie zur österreichischen und zur schweizerischen Menschenhandelsvorschrift gesetzt. Der Autor geht zunächst ausführlich auf die Frage ein, ob der deutsche Gesetzgeber die internationalen Vorgaben mit dem 37. Strafrechtsänderungsgesetz hinreichend umgesetzt hat. Ferner werden die europäischen Reformen - namentlich die Europaratskonvention und die Richtlinie 2011/36/EU - dargestellt. Zudem wird detailliert erörtert, ob eine Strafbarkeit der Kunden von Menschenhandelsopfern geschaffen werden soll.
Autorenporträt
Christian Pfuhl hat Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz studiert und die Erste juristische Prüfung 2010 abgelegt. Danach war er am Lehrstuhl für deutsches und europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsinformatik und außergerichtliche Konfliktbeilegung als akademischer Mitarbeiter angestellt. Seit 2012 ist er als Rechtsreferendar am Landgericht Konstanz tätig.