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Die Schaffung einer konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage für die grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit innerhalb der EU steht seit dem Jahr 2001 auf der Agenda der EU-Kommission. Dieses ehrgeizige Ziel ist in unterschiedlichen Ausgestaltungsvarianten denkbar und geht mit vielen ungelösten Fragen einher. Eine davon steht im Vordergrund dieser Arbeit: Können die IFRS-Konsolidierungsvorschriften für die Ermittlung dieser Bemessungsgrundlage herangezogen werden? Diese Frage ist von erheblicher Relevanz, weil die Kommission in den eigentlich für völlig andere Zwecke…mehr

Produktbeschreibung
Die Schaffung einer konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage für die grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit innerhalb der EU steht seit dem Jahr 2001 auf der Agenda der EU-Kommission. Dieses ehrgeizige Ziel ist in unterschiedlichen Ausgestaltungsvarianten denkbar und geht mit vielen ungelösten Fragen einher. Eine davon steht im Vordergrund dieser Arbeit: Können die IFRS-Konsolidierungsvorschriften für die Ermittlung dieser Bemessungsgrundlage herangezogen werden? Diese Frage ist von erheblicher Relevanz, weil die Kommission in den eigentlich für völlig andere Zwecke konzipierten IFRS "den einzigen verfügbaren neutralen Ausgangspunkt" für eine konsolidierte steuerliche Gewinnermittlung erkennt. Zudem zählt sie die Ausgestaltung von Konsolidierungsregeln "zu den schwierigsten Aspekten". Aufbauend auf einem theoretischen Beurteilungsrahmen und unter Berücksichtigung der deutschen und europäischen Rechtssituation wird vor diesem Hintergrund die steuerliche Eignung derIFRS-Konsolidierungsregeln analysiert, um letztlich Ausgestaltungsempfehlungen für den Regulierer zu entwickeln und einen Beitrag zur Steuerrechtsgestaltungslehre zu leisten.
Autorenporträt
Der Autor: Rolf Uwe Fülbier ist seit 2005 Inhaber des Lehrstuhls für Externes Rechnungswesen an der WHU - Otto Beisheim School of Management, Vallendar. Als Schüler von Bernhard Pellens war er zuvor Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Münster und Bochum. Zentrale Arbeits- und Forschungsgebiete liegen im Bereich der Internationalen Rechnungslegung (IFRS und US-GAAP), aber auch im Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. 2002 hat er das Steuerberaterexamen abgelegt.