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Das strikte Aufnahmeverbot in Gerichtsverhandlungen steht in einem grundrechtlichen Spannungsfeld: Auf der einen Seite sind die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten zu schützen; ebenso die Würde des Gerichts, seine Funktion der Wahrheitsfindung und der Fair-Trial-Grundsatz . Auf der anderen Seite dient die Rundfunkfreiheit als Grundlage des Meinungsbildungsprozesses für das demokratische Gemeinwesen. Die Publizität und Transparenz staatlichen Handelns sind Wesenselemente des demokratischen Staates. Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist ein Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips. Ob und…mehr

Produktbeschreibung
Das strikte Aufnahmeverbot in Gerichtsverhandlungen steht in einem grundrechtlichen Spannungsfeld: Auf der einen Seite sind die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten zu schützen; ebenso die Würde des Gerichts, seine Funktion der Wahrheitsfindung und der Fair-Trial-Grundsatz . Auf der anderen Seite dient die Rundfunkfreiheit als Grundlage des Meinungsbildungsprozesses für das demokratische Gemeinwesen. Die Publizität und Transparenz staatlichen Handelns sind Wesenselemente des demokratischen Staates. Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist ein Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips. Ob und inwieweit Rundfunkfreiheit, Rechtsstaats- und Demokratieprinzip eine mediale Öffnung der Gerichtssäle fordern, beantwortet sich nach der Wirkung der (Medien-) Öffentlichkeit auf das Gerichtsverfahren, den daran Beteiligten und die Gesellschaft. Diese soziologischen und medienpsychologischen Aspekte sind für die verfassungsrechtliche Beurteilung der Verbotsnormen ganz maßgeblich und bilden den Kern der vorliegenden Arbeit. Neben den theoretischen Erkenntnissen werden auch die praktischen Erfahrungen herangezogen, die in den USA mit Court-TV gemacht wurden.
Autorenporträt
studierte Rechtswissenschaften in Osnabrück und Köln und absolvierte 1996 die zweite juristische Staatsprüfung. Anschließend arbeitete er als Unternehmensjurist und schrieb berufsbegleitend die vorliegende Dissertation. Heute lebt Christian Burock in Solingen und ist dort als Rechtsanwalt tätig.